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AOK für den Wettbewerb gut aufgestellt
Ab 1. April neue Wahlmöglichkeiten durch die Gesundheitsreform

Bonn (ots)

Der Bundespräsident hat unterschrieben: Am 1. April
tritt das Gesetz für mehr Wettbewerb in der gesetzlichen 
Krankenversicherung in Kraft. "Die AOK ist für den Wettbewerb gut 
aufgestellt", sagt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, 
Dr. Hans Jürgen Ahrens. "Viele Leistungen, die jetzt Pflicht werden, 
sind für AOK-Versicherte nicht neu. Wir nutzen die neuen gesetzlichen
Möglichkeiten, um unsere Leistungen auszubauen und Impulse für den 
Wettbewerb zu setzen", so Ahrens. Die AOK starte mit einem 
Komplett-Angebot individuell gestaltbarer Wahltarife in den 
Kassen-Wettbewerb. Neu und besonders interessant für Mitglieder sei 
ein Selbstbehalttarif, der Mitgliedern pro Jahr je nach Einkommen bis
zu 600 Euro Bonus einbringen kann. Mit lediglich sieben Tarifstufen, 
nach Einkommen gestaffelt, ist das Angebot laut Ahrens "besonders 
transparent und übersichtlich".
Mit der aktuellen Gesundheitsreform werde der Wind im Wettbewerb 
spürbar schärfer wehen, der Markt der gesetzlichen 
Krankenversicherung gerate zunehmend in Bewegung. Schließlich habe 
der Gesetzgeber den Krankenkassen bewusst das Instrumentarium dafür 
an die Hand gegeben, ihre Beitragssätze und Produkte stärker zu 
differenzieren. "Als Marktführer wird die AOK dieses Instrumentarium 
jetzt konsequent nutzen. Durch attraktive Angebote kann die AOK eine 
gute Mischung aus allen gesellschaftlichen Gruppen versichern, von 
Alleinerziehenden in 400-Euro-Jobs über junge Familien oder Rentner, 
bis hin zu den Gutverdienern mit geringen Krankheitsausgaben", 
unterstrich Ahrens.
Wer mit seinem Einkommen über 3.500 Euro im Monat liegt und den 
Selbstbehalttarif wählt, kann einen Jahresbonus von 600 Euro 
erreichen. Arztbesuche in Verbindung mit einem Rezept für Arznei- 
oder Heilmittel oder Krankenhaus-Aufenthalte vermindern den Bonus um 
einen pauschalen Betrag. Aber nur wer mehrmals im Jahr eine ärztliche
Behandlung mit Rezept braucht oder mehrmals im Krankenhaus war, hat 
eine geringe Eigenleistung von 50 bis maximal 120 Euro zu tragen. 
Ahrens erläuterte: "Wir möchten mit dem Tarif vermeiden, dass unsere 
Mitglieder bei ihrer Gesundheit an der falschen Stelle sparen. 
Arztbesuche ohne Rezept, Früherkennungsuntersuchungen und Leistungen 
rund um die Schwangerschaft werden nicht angerechnet. Sämtliche 
Behandlungen der mitversicherten Familienangehörigen wirken sich 
ebenfalls nicht auf den Bonus aus."
Über den Selbstbehalttarif hinaus bietet die AOK weitere Tarife 
und Prämienprogramme, die den Akzent stärker auf eine Belohnung 
gesundheitsbewussten Verhaltens setzen. Die neuen Tarife müssen sich 
durch Einsparungen selbst finanzieren - es findet keine 
Quersubventionierung durch die normalen Beiträge statt. "Diesen 
Ansatz des Gesetzgebers begrüßen wir auch ausdrücklich, da wir so 
einerseits neue Elemente im Kassen-Wettbewerb nutzen können, ohne 
andererseits die Solidarität unter unseren 25 Millionen Versicherten 
zu verletzen. Wenn wir auf diesem Wege gesunde, gut verdienende 
Mitglieder in der AOK-Gemeinschaft halten können, stabilisiert dies 
unsere Finanzkraft. Das kommt allen zugute, auch und gerade jenen 
Versicherten mit geringem Einkommen oder einem ungünstigeren 
Gesundheitszustand."
Weitere Informationen zur Gesundheitsreform unter: 
www.aok-presse.de

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: presse@bv.aok.de
Internet: www.aok-bv.de

Telefon 0228 843-309
Telefax 0228 843-507

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