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VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

Verlegerverbände: Verbot der Presse-Monitor-Gesellschaft unangemessen und rechtswidrig
Erstmals wird in der Bundesrepublik ein Presseunternehmen vom Staat verboten

Berlin (ots)

Mit Unverständnis haben der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) auf das in der vergangenen Woche durch das
Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ausgesprochene sofortige Verbot
der Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG) reagiert. Gleichzeitig zeigten
sich die Verbände zuversichtlich, dass die Rechtsmittel der PMG
kurzfristig zum Erfolg führen würden.
Die PMG, ein Gemeinschaftsunternehmen mehrerer deutscher Verlage
sowie der Verbände BDZV und VDZ, bietet seit April 2001 Unternehmen,
Verbänden und Behörden elektronische Pressespiegel an (Internet:
www.presse-monitor.de). Mit Schreiben vom 04. März hatte das DPMA der
PMG mit sofortiger Wirkung den Geschäftsbetrieb untersagt. Das DPMA
betrachtet die PMG als erlaubnisbedürftige Verwertungsgesellschaft.
Die beteiligten Unternehmen und Verbände argumentieren dagegen, dass
die PMG am Markt genau wie ein Verlag tätig werde. Zusätzlich zu der
Untersagungsverfügung veröffentlichte das DPMA eine Pressemitteilung,
die nach Auffassung der Verbände Falschangaben enthält. Unmittelbar
nach dem Verbot hatte die PMG angekündigt, die Anordnung der
sofortigen Vollziehung des Verbots unverzüglich aufheben lassen zu
wollen.
"Mit der Verfügung des DPMA wird erstmals in der Geschichte der
Bundesrepublik ein von Artikel 5 des Grundgesetzes geschütztes
Presseunternehmen vom Staat verboten", hieß es in einer Erklärung der
Verbände. Die Grundrechtsrelevanz seines Handelns sei von dem
Patentamt offenbar übersehen worden. Selbst wenn man die PMG als
erlaubnisbedürftige Verwertungsgesellschaft betrachte, sei die
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Verbots jedenfalls
überzogen. Das Patentamt sei seit 1999 über die Pläne zur Gründung
der PMG informiert gewesen. Ebenfalls sei ihm bekannt gewesen, dass
die PMG im April 2001 den Geschäftsbetrieb aufgenommen habe. Danach
habe sich das Amt mit dem Verbot der Gesellschaft weitere 11 Monate
Zeit gelassen. BDZV und VDZ wiesen darauf hin, dass die an der PMG
beteiligten Unternehmen auf Wunsch vieler Kunden und mit Billigung
des Bundesjustizministeriums erhebliche Investitionen vorgenommen
hätten, um die PMG zu gründen. Diese würden durch das nachträgliche
Verbot seitens des DPMA in Frage gestellt.
Besonders verwundert zeigten sich die Verleger über die Tatsache,
dass in der Verbotsverfügung argumentiert wird, das Patentamt müsse
die Rechteinhaber vor der PMG schützen. Sie wiesen darauf hin, dass
die Rechteinhaber im vorliegenden Falle diejenigen Verlage seien,
welche die PMG gegründet hätten. Das Patentamt wolle also die Verlage
widersinnigerweise vor sich selber schützen.
Für Rückfragen zu diesem Thema stehen Ihnen beim VDZ Herr Dr. Arthur
Waldenberger (Tel. 030/ 726298-121, E-mail:  a.wald@vdz.de) und beim
BDZV Herr Burkhard Schaffeld (Tel. 030/726298-230, E-mail: 
schaffeld@bdzv.de)  zur Verfügung.

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