VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Abschaffung des reduzierten Steuersatzes für Kombinationen aus Zeitschrift und CD-ROM führt zu fatalen Folgen im Bildungsbereich
Berlin (ots)
Bisher gilt für eine Zeitschrift oder ein Buch auch dann der reduzierte Mehrwertsteuersatz, wenn ergänzend eine CD oder eine andere Zugabe beigefügt wird. Das geplante Steuervergünstigungsabbaugesetz will diese Regel abschaffen und solche Kombinationen mit dem vollen Steuersatz belegen.
Dies ist eine Steuererhöhung um 9 Prozent. Sie verteuert Zeitschriften und Bücher für den Verbraucher und führt zu unzumutbaren Schwierigkeiten bei ihrem Vertrieb über das Grosso und den Einzelhandel, erklärte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger heute in Berlin. Gerade in den pädagogisch wichtigen Bereichen wie Schulbüchern, Kinder- und Jugendzeitschriften würden CD´s und Spielsachen zur Förderung des Nachwuchses beigegeben. Die finanziellen Spielräume bei diesen Zielgruppen seien besonders begrenzt. Mit einer Verteuerung pädagogisch wichtiger Medien würden sich die bekannten Bildungsdefizite der jungen Menschen in Deutschland noch verschärfen. Dies beweise auch die aktuelle Rechtsprechung. Sie hatte ein Notenbuch mit CD und eine sogenannte Multimedia-Box für autodidaktische Sprachlehrkurse, bestehend aus einem Lehrbuch und einer CD, dem reduzierten Steuersatz unterworfen.
Fürstner wies darauf hin, dass der Gesetzgeber im jüngst verabschiedeten Preisbindungsgesetz ausdrücklich erlaube, kombinierte Produkte im Preis zu binden. Die jetzt vorgesehenen Steuerregelung stehe hierzu im Widerspruch.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bittet die Regierung nachdrücklich, den kulturpolitisch gewollten reduzierten Mehrwertsteuersatz für Zeitungen, Zeitschriften und Bücher nicht auszuhöhlen.
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