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VDZ: Stalking-Bekämpfungsgesetz darf Pressefreiheit nicht beeinträchtigen

Berlin (ots)

Durch das geplante Stalking-Bekämpfungsgesetz, über
das der Bundesrat am kommenden Freitag entscheidet, darf die
journalistische Recherche nicht beeinträchtigt werden. Der VDZ
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger fordert deshalb die Ergänzung
des jetzt vorliegenden Ländervorschlages um den sogenannten
Rechtfertigungsgrund bei der "Wahrnehmung berechtigter Interessen".
"Wie auch bei ähnlichen Straftatbeständen lässt sich beim
Stalking-Bekämpfungsgesetz nur so eindeutig vermeiden, dass
Journalisten bei der Recherche kriminalisiert werden", sagte
VDZ-Justitiar Dirk Platte heute in Berlin. Nach dem jetzt
vorliegenden Gesetzesentwurf kann bereits das wiederholte Anrufen zu
einem Ermittlungsverfahren wegen Stalking führen.
Die im letzten Moment erfolgte Erwähnung der Presse in der
Gesetzesbegründung sei zwar begrüßenswert, liefere aber immer noch
nicht die notwendige Rechtssicherheit, so Platte weiter. Es sei
beunruhigend, dass die journalistische Arbeit durch immer neue
Strafgesetze riskanter werde. Erst im letzten Jahr wurde mit § 201a
Strafgesetzbuch das Fotografieren in Räumen strafbar. Hierdurch kann
beispielsweise die Recherche mit versteckter Kamera vor dem
Strafrichter enden.
Das Stalking soll auf Initiative des Landes Hessen ins
Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Obwohl Kritiker betont hatten,
dass das Gewaltschutzgesetz aus dem Jahr 2001 bereits ausreichenden
Schutz vor der fortgesetzten Verfolgung bietet, zeichnet sich im
Bundesrat eine Mehrheit für den Gesetzesentwurf ab. Sollte der
Gesetzesentwurf am kommenden Freitag den Bundesrat passieren, wäre
die nächste Hürde der Bundestag.
Weitere Informationen:
Stefan Michalk
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail:    s.michalk@vdz.de
Internet: www.vdz.de

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