VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
VDZ: Geplante Umsetzung des Tabakwerbeverbotes absurd Bundesregierung soll Ergebnis der eigenen Klage abwarten - Stadtmagazine existentiell betroffen
Berlin (ots)
Eine Umsetzung des Tabakwerbeverbotes in Deutschland vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg ist nach Auffassung des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger absurd. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung jetzt auf Drängen des Verbraucherschutzministeriums das Tabakwerbeverbot voreilig umsetzen will, obwohl sie dagegen zugleich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagt. Der VDZ bleibt bei seiner Forderung, dass es vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes keine Umsetzung in Deutschland geben sollte. Der VDZ hat immer wieder betont, dass es zu den Grundlagen von Presse- und Werbefreiheit gehört, dass frei erhältliche Produkte auch frei beworben werden dürfen. Angesichts der angespannten Werbekonjunktur bedeutet jegliches Werbeverbot eine direkte Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Zeitschriftenbranche. Besonders einige Stadtmagazine wären vom Tabakwerbeverbot existentiell betroffen. Notwendig wäre es deshalb, zunächst die Entscheidung abzuwarten, statt jetzt unumkehrbare Fakten zu schaffen. "Denn sollte die Richtlinie für nichtig erklärt werden, gibt es auch nichts umzusetzen", betonte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner in einer Stellungnahme zu Presseberichten, wonach die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Kürze im Kabinett behandeln will.
Mit dem 31.7.2005 endet in gut zwei Monaten die Frist zur Umsetzung der zweiten Tabakwerbeverbotsrichtlinie der EU. Ohne die gemeinsamen Anstrengungen der Verleger wäre die Umsetzungsfrist aus der ersten Tabakrichtlinie schon vor vier Jahren am 31.7.2001 abgelaufen. Allein in 2004 wären damit den Zeitschriften Bruttowerbeeinnahmen in Höhe von rund 40 Millionen EUR oder rund 1,1 Prozent der Gesamtwerbeeinnahmen verloren gegangen. Auf Initiative des VDZ und anderer Verbände hatte die Bundesregierung bereits gegen die erste Richtlinie erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Während der Europäische Gerichtshof bei der ersten Richtlinie rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist entschieden hatte, ist nunmehr mit einer Entscheidung nicht mehr vor Herbst 2005 oder sogar erst 2006 zu rechnen.
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