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Tabakwerbeverbot: Zeitschriftenverleger warnen vor weiteren Einschränkungen bei Alkohol und Süßwaren

Berlin (ots)

VDZ weist auf handwerkliche Mängel im Gesetz hin - auch 
   redaktionelle Berichterstattung betroffen
Anlässlich der Verabschiedung des Tabakwerbeverbotes durch den 
Deutschen Bundestag warnen die deutschen Zeitschriftenverleger vor 
weiteren Werbebeschränkungen. "Die genaue Lektüre des von 
Gesundheitskommissar Kyprianou initiierten Berichtes "Alkohol in 
Europa - Eine Public Health Perspektive" deutet darauf hin, dass am 
Ende eines langen Weges auch beim Alkohol ein totales Werbeverbot - 
wie jetzt bei der Tabakwerbung - stehen könnte", erklärte Wolfgang 
Fürstner, Geschäftsführer des VDZ Verband Deutscher 
Zeitschriftenverleger am Mittwoch in Berlin. Der VDZ kritisiert, dass
der Bundestag die europäische Richtlinie zum Tabakwerbeverbot jetzt 
umsetze, obwohl über die Klage Deutschlands gegen das Verbot vor dem 
Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch gar nicht entschieden sei. Mit 
der übereilten Vorgehensweise kapituliere der Bundestag vor der 
zunehmenden Einflussnahme Brüssels in nationalen Fragen wie der 
Tabakwerbung.
Zumindest für rein innerstaatlich vertriebene Presseprodukte dürfe
das Verbot nicht gelten. Zeitschriften und Zeitungen würden gar nicht
oder nur in vernachlässigbarem Umfang grenzüberschreitend vertrieben.
Wenn der EuGH dennoch das Tabakwerbeverbot sogar für ausschließlich 
national vertriebene Presseprodukte als Maßnahme zur Sicherung des 
grenzüberschreitenden Binnenmarktes rechtfertigen sollte, würde das 
einen Freibrief für Brüssel zur Regelung beliebiger nationaler 
Sachverhalte bedeuten. Sowohl weiteren Werbeverboten etwa für 
Alkohol- oder Süßigkeitenwerbung als auch einer europäischen 
Regulierung und Beschneidung der Pressefreiheit stünde dann keinerlei
Kompetenzschranke mehr im Wege.
Das noch von der rot-grünen Koalition stammende Umsetzungsgesetz 
enthalte zudem schwere handwerkliche Fehler. Vor allem die in ihrer 
Intention nach richtige Ausnahmeregelung für redaktionelle Berichte 
über Tabakprodukte ist problematisch. Nach Ansicht der 
Zeitschriftenverleger unterstütze sie eine Lesart, nach der die 
Richtlinie auch redaktionelle Inhalte wie die Abbildung eines 
Sportlers mit Tabaktrikotwerbung im Sportteil verbiete. Deshalb 
fordert der VDZ dringend eine Klarstellung der Werbedefinition, mit 
der zum Ausdruck gebracht wird, dass redaktionelle Medieninhalte von 
der Richtlinie grundsätzlich nicht berührt werden. Andernfalls drohe 
eine Interpretation der Richtlinie nach dem Vorbild des französischen
Werbeverbots. Dort wurde nicht nur die Bildberichterstattung über 
Sportereignisse mit Tabaksponsoring (z.B. Formel 1) verboten, sondern
sogar ein Strafgeld in Höhe von 20.000 EUR für Bilder in einem 
kritischen Bericht über die Rolle der Tabakwerbung verhängt.

Pressekontakt:

Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel: +49 (30) 72 62 98-111
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de

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