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Bundesärztekammer fordert Fortpflanzungsmedizingesetz

Berlin (ots)

Die Bundesärztekammer appelliert an den
Gesetzgeber, endlich ein eigenständiges Fortpflanzungsmedizingesetz 
zu schaffen. "Die rechtlichen Rahmenbedingungen der 
Fortpflanzungsmedizin sind absolut undurchsichtig und verunsichern 
Patienten und Ärzte gleichermaßen", sagte der Präsident der 
Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, vor der morgigen 
Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit zum Entwurf eines 
Gendiagnostikgesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wesentliche
Regelungsinhalte für die Fortpflanzungsmedizin seien auf diverse 
Gesetze wie das Arzneimittelgesetz, Stammzellgesetz, 
Embryonenschutzgesetz, Transplantationsgesetz und das Strafgesetzbuch
verteilt und damit nahezu undurchschaubar geworden.
In dieser Hinsicht schafft auch der Gesetzentwurf der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen kaum Klarheit. Nach dem Entwurf kann erst mit 
Abschluss der Einnistung in die Gebärmutter von einem menschlichen 
Embryo gesprochen werden. Diese Neudefinition des Embryos hätte 
erhebliche Konsequenzen für das bisherige Rechtsverständnis und käme 
einer Abweichung vom Embryonenschutzgesetz und vom Stammzellgesetz 
gleich. "Wir brauchen dringend Rechtsklarheit in diesem Bereich. 
Deshalb ist eine einheitliche Legaldefinition des Embryos 
unverzichtbar", so Hoppe.
Die mit dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
verfolgte Absicht, den Schutz der informationellen Selbstbestimmung 
und die Gewährleistung der Forschungsfreiheit festzuschreiben, 
begrüßte Hoppe ausdrücklich. Auch das vorgesehene 
Diskriminierungsverbot bei Gentests findet die ungeteilte Zustimmung 
der Ärzteschaft. Es müsse sichergestellt werden, dass die 
Entscheidung über die Durchführung einer genetischen Diagnostik 
allein in der Verantwortung des Betroffenen liegt, betonte Hoppe. "Es
ist sehr zu begrüßen, dass der Arztvorbehalt für genetische 
Untersuchungen anerkannt und die Notwendigkeit einer besonderen 
Qualifikation des Arztes unterstrichen wird. Der Gesetzentwurf würde 
damit in vielerlei Hinsicht Rechtssicherheit für eine Praxis 
schaffen, wie sie bereits im universitären und zum Teil auch im 
niedergelassenen Bereich verwirklicht ist", sagte der Ärztepräsident.
Weder aus dem Gesetzentwurf noch aus der Begründung aber lasse 
sich ableiten, aus welchen Gründen eine interdisziplinär 
zusammengesetzte, unabhängige Gendiagnostik-Kommission beim 
Robert-Koch-Institut angesiedelt werden soll. Die Bundesärztekammer 
fordere den Gesetzgeber auf, an den verfassungsrechtlich garantierten
Zuständigkeiten festzuhalten und die Richtlinienerstellung weiterhin 
in der ärztlichen Selbstverwaltung anzusiedeln, da hier die 
anerkannte fachliche Kompetenz und gesundheitspolitische 
Verantwortung der Ärzteschaft zusammengeführt werden.

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. 030/400456-700

Original content of: Bundesärztekammer, transmitted by news aktuell

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