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Ärztetag: Reform der Gebührenordnung jetzt - und ohne Öffnungsklausel

Berlin (ots)

Berlin, 01.06.2011 - Der Deutsche Ärztetag hat die Koalition aufgefordert, die Reform der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) schnell auf den Weg zu bringen und noch in dieser Legislaturperiode zu implementieren. Die GOÄ, nach der privatärztliche Leistungen abgerechnet werden, dient dem Interessenausgleich zwischen Arzt und Patient. Durch das Festlegen von Höchstsätzen werden die Patientinnen und Patienten vor finanzieller Überforderung geschützt. Durch das Festlegen von Mindestsätzen werden die notwendigen Voraussetzungen einer qualitätsgesicherten Patientenversorgung gewährleistet. Damit die GOÄ diese Doppelschutzfunktion erfüllen kann, müsse sie dringend aktualisiert werden. Das Leistungsverzeichnis sei veraltet. Zudem sei eine Anpassung an die Kostenentwicklung erforderlich. "Seit 1983 wurde der Punktwert der GOÄ um 14 Prozent angehoben - der Anstieg der Verbraucherpreise betrug im Vergleichszeitraum demgegenüber rund 70 Prozent", konstatieren die Delegierten des Ärztetages in ihrem Beschluss. Grundlage der GOÄ-Novelle soll ein entsprechendes Konzept der Bundesärztekammer sein. Unter Einbeziehung von rund 160 verschiedenen ärztlichen Berufsverbänden und medizinischen Fachgesellschaften hat die BÄK einen umfassenden Vorschlag für eine neue GOÄ erarbeitet. Dabei wurde jede einzelne Position des neuen Leistungskatalogs betriebswirtschaftlich kalkuliert. Insgesamt wurden 170 Funktionskostenstellenbeschreibungen und eigenständig erhobene Daten in insgesamt 70.000 Einzelparametern dargestellt. In Anbetracht dieser Vorarbeiten gebe es keinen Grund, die Novellierung der GOÄ auf die lange Bank zu schieben. In einem weiteren Beschluss forderte das Ärzteparlament, auf die Einführung einer Öffnungsklausel in der GOÄ zu verzichten. Die Klausel würde es ermöglichen, dass ärztliche Leistungen außerhalb der staatlich geregelten Gebührenordnungen auf Grundlage von Separatverträgen zwischen Privatversicherern und Ärzten abgerechnet werden können. Dies würde zu einem existenzgefährdenden und qualitätssenkenden Preiswettbewerb führen. "Ferner birgt die Öffnungsklausel die Gefahr einer tendenziellen Verschlechterung der ärztlichen Versorgungssituation, da die Patienten nur ausgewählte Vertragsärzte aufsuchen dürfen, was gerade in ländlichen Gebieten zu weiten Wegen führen dürfte", heißt es in dem Beschluss des Ärztetages.

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