Ärztetag: Ärztekammer mehr Mitsprache bei Bedarfsplanung einräumen
Berlin (ots)
Nürnberg, 24.05.2012 - Die Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer wurde vom Deutschen Ärztetag eindringlich dazu aufgefordert, die Ärztekammern gemäß § 90a SGB V an den Landesgremien für sektorenübergreifende Versorgungsfragen zu beteiligen. Obligatorische Mitglieder in diesen Gremien sind neben den Ländern die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Kostenträger und die Landeskrankenhausgesellschaften. Der Gesetzgeber hat es den Ländern frei gestellt, weitere Mitglieder zu benennen. Die Landesgremien können Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben. Daran sollen nach dem Willen des Deutschen Ärztetages auch die Ärztekammern mitwirken. Diese verfügten über spezifische Kompetenzen, die für die Arbeit dieser neuen Gremien unerlässlich seien. So stünden ihnen moderne Analysemöglichkeiten für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung zur Verfügung. Veränderungen in der Struktur der Ärzteschaft würden so unmittelbar wahrgenommen. Auch seien die von den Landesärztekammern beschlossenen Weiterbildungsordnungen die Grundlage der Planungsprozesse im ambulanten und im stationären Sektor.
Diese und weitere Aufgaben- und Kompetenzbereiche der Ärztekammern könnten maßgeblich dazu beitragen, dass die angestrebten Landesgremien Garanten für eine zeitnahe und flexible Berücksichtigung der lokalen und regionalen medizinischen Anforderungen werden, so der Ärztetag.
Der Deutsche Ärztetag tagt vom 22. Bis 25. Mai in Nürnberg. Weitere Informationen und Videos zu den Beratungen unter www.bundesaerztekammer.de.
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