Statement von Bundesärztekammer-Präsident Prof. Montgomery zur Initiative des Bundesgesundheitsministeriums zur Bekämpfung korruptiver Verhaltensweisen im Gesundheitswesen
Berlin (ots)
Endlich auch Geldgeber der Korruption zur Verantwortung ziehen
"Das jetzt vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte Papier zur Ahndung von Vorteilsnahme und -gewährung im Gesundheitswesen betrifft alle an der Versorgung der Versicherten beteiligten Gruppen der sogenannten Leistungserbringer. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn mit einer ´Lex Specialis´ allein gegen Ärzte hätte man alle anderen Beteiligten aus ihrer Verantwortung entlassen. Mit der geplanten Neuregelung können nun endlich auch die Geldgeber der Korruption zur Verantwortung gezogen werden. Ärgerlich ist allerdings, dass nicht alle Player des Gesundheitswesens adressiert werden, insbesondere die Krankenkassen. Denn ihr Fehlverhalten muss dringend auf den Prüfstand, sei es bei fragwürdigen Rabattverträgen oder bei sogenannten Abrechnungsoptimierungen.
Es bleibt dennoch zu hoffen, dass mit der Initiative des Bundesgesundheitsministers mehr Rechtsklarheit geschaffen und den Krankenkassen der Nährboden für ihre fortgesetzten Diffamierungskampagnen gegen die Ärzte entzogen wird.
Bei Ärzten wird Korruption schon jetzt berufsrechtlich sanktioniert und auch das Vertragsarztrecht verbietet solche Vorteilsnahmen klar und eindeutig. Wir vertreten diese Sanktionen ausdrücklich und wünschen uns sogar eine Verschärfung des Ermittlungs- und Sanktionsinstrumentariums. Die Ärzteschaft benötigt mehr Ermittlungskompetenzen, um selbst gegen schwarze Schafe vorgehen und relevante Dokumente und Beweise sicherstellen zu können.
Um Sanktionen verhängen zu können, sind die Ärztekammern aber auch auf die Zuarbeit der Staatsanwaltschaften und der Gerichte angewiesen, da eine Ärztekammer nur dann berufsrechtlich tätig werden kann, wenn hinreichend bestimmte Sachverhalte zur berufsrechtlichen Prüfung mitgeteilt oder öffentlich bekannt werden.
In den Fällen, in denen die Strafjustiz den Anordnungen der Mitteilungen in Strafsachen nicht konsequent folgt, erfahren die Kammern häufig erst durch Zufall oder Jahre nach Abschluss eines Strafverfahrens über ein solches - wegen der Verjährungsfristen ist dann die Prüfung des berufsrechtlichen Überhangs durch die Ärztekammer bisher oft nicht mehr möglich."
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