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118. Deutscher Ärztetag Ambulante Palliativversorgung extrabudgetär vergüten

Berlin (ots)

Frankfurt am Main, 13.05.2015 - Der 118. Deutsche Ärztetag hat gefordert, jede in der ambulanten Palliativversorgung erbrachte Leistung angemessen und extrabudgetär zu vergüten. Auch andere gesellschaftlich besonders förderungswürdige Bereiche wie beispielsweise die Prävention unterlägen gesonderten Finanzierungsbedingungen, merkte der Ärztetag an. "Palliativversorgung bezieht sich dabei nicht nur auf die Symptombehandlung, sondern berührt auch die psychosoziale, beziehungsweise . spirituelle Unterstützung sowie die Trauerbegleitung", heißt es in dem Entschließungsantrag. Ein umfassendes Versorgungsangebot werde deshalb je nach individueller Situation nur unter ärztlicher Leitung durch ein gut abgestimmtes, vernetztes Team erbracht werden können. Damit komme der ambulanten und damit auch der vertragsärztlichen Versorgung besondere Bedeutung zu. Mit der Erweiterung des palliativmedizinischen Leistungsspektrums um qualitätsgebundene Leistungen könne "grundsätzlich ein gestuftes, Versorgungssicherheit und -verlässlichkeit gewährendes Angebot innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung aufgebaut werden." Außerdem forderte die Ärzteschaft, dass die im Hospiz- und Palliativgesetz vorgesehenen Qualitätsanforderungen eine Weiterentwicklung der Palliativversorgung nicht verhindern dürften. Diese Anforderungen dürften einer flächendeckenden Versorgung nicht entgegenstehen. Der 118. Deutsche Ärztetag tagt vom 12. bis 15. Mai 2015 in Frankfurt am Main. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/118-deutscher-aerztetag-2015/. Folgen Sie der Bundesärztekammer unter #daet15 auch auf Twitter und halten Sie sich über die Diskussionen des Ärztetages auf dem Laufenden.

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