120. Deutscher Ärztetag Ärzte fordern wirksame Maßnahmen gegen Arzneimittel-Lieferengpässe
Berlin (ots)
Freiburg, 25.05.2017 - Angesichts immer wieder auftretender Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten und Impfstoffen hat der Deutsche Ärztetag in Freiburg schnelle politische Lösungen angemahnt. Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz vom März 2017 sehe zwar eine Meldepflicht bei Lieferproblemen im Krankenhaus vor. Damit lasse sich nach Überzeugung des Ärztetages aber kein Versorgungsnotstand vermeiden. Der Gesetzgeber solle weitere Möglichkeiten prüfen und in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft umsetzen. Lieferengpässe betreffen auch dringend erforderliche Antibiotika. Die Delegierten wiesen darauf hin, dass für die meisten Antibiotika weltweit nur noch wenige Produktionsstätten vorgehalten werden. Bei Problemen in der Produktion komme es daher rasch zu Lieferengpässen. Beispiel ist der Lieferengpass bei dem für die Behandlung lebensbedrohlicher Infektionen essenziellen Antibiotikum Piperacillin/Tazobactam. Der Ärztetag warnte zudem davor, dass die Bedingungen der Antibiotikaherstellung mitunter zu einer hohen Konzentration der Antiinfektiva im geografischen Umfeld der Produktionsstätten führten. In der Folge komme es zu einer deutlichen Zunahme multiresistenter Erreger in der Umwelt und im umgebenden Trinkwasser. Diese Erreger werden via Nahrungskette von Mensch und Nutztier aufgenommen und führen zu einer Verbreitung der resistenten Mikroorganismen, nicht nur in der betroffenen Region, sondern global. In einer weiteren Entschließung wies der Ärztetag darauf hin, dass die Verordnung von Impfstoffen mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz nicht mehr an Rabattverträge gekoppelt ist. Die Delegierten forderten, dass die Laufzeit von bereits bestehenden Rabattverträgen die neuen gesetzlichen Vorhaben nicht aushebeln dürften. Wenn Krankenkassen über die gesetzlichen Neuregelungen informieren, sollten sie die Ärzte klar darüber unterrichten, dass sie wieder die freie Therapiewahl haben und jeden Impfstoff uneingeschränkt zu Lasten der Krankenkassen verordnen können.
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