Novelle der Gebührenordnung für Ärzte Deutscher Ärztetag bestätigt Kurs der Bundesärztekammer
Berlin (ots)
Erfurt, 09.05.2018 - Der 121. Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer (BÄK) den Auftrag erteilt, die weit fortgeschrittenen Arbeiten an dem Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fortzuführen. Dies soll in enger Abstimmung mit den Landesärztekammern und unter Einbindung der Berufsverbände und Fachgesellschaften erfolgen.
"Der Bundesgesundheitsminister hat in seinem Grußwort zur Eröffnung des Ärztetages die umfangreichen Arbeiten der Bundesärztekammer als wichtigen Beitrag zur weiteren politischen Debatte bezeichnet. Damit hat er Recht und wir bleiben in einem konstruktiven Dialog mit dem Ministerium. Unsere Arbeiten sind die Grundlage dafür, nach mehr als 30 Jahren Untätigkeit der Politik endlich zu einer modernen und kontinuierlich auf dem Stand des medizinischen Fortschritts und der Kostenentwicklung gehaltenen ärztlichen Gebührenordnung zu kommen", sagte Dr. Klaus Reinhardt, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender des Ausschusses "Gebührenordnung für Ärzte". Die neue GOÄ müsse verständlicher und transparenter werden und endlich die dringend notwendige Rechtssicherheit für Ärzte schaffen. Aktuell wird der mit 130 ärztlichen Verbänden und wissenschaftlichen-medizinischen Fachgesellschaften sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) erarbeitete Entwurf der Leistungslegendierungen einer betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kalkulation unterzogen. Der Ärztetag hat die BÄK nun beauftragt, diesen Prozess unter Berücksichtigung der Eingaben der eingebundenen Verbände und Fachgesellschaften fortzuführen. In nachvollziehbaren Hochrechnungen unter Hinzuziehung der verfügbaren Datengrundlagen soll eine möglichst detaillierte Folgenabschätzung sichergestellt werden.
Die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages lehnten die von Teilen der Politik erwogene einheitliche Gebührenordnung als Zusammenführung von GOÄ und Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) ab. In jedem Falle sei auszuschließen, dass die GOÄ mit dem vorgeblichen Ziel einer Vereinheitlichung der ärztlichen Vergütungssysteme eine Anpassung an den EBM erfährt.
In diesem Zusammenhang hob der Ärztetag hervor, dass gemäß Beschlusslage des letztjährigen Ärztetages eine mit den Kostenträgern der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe konsentierte Amtliche Gebührenordnung für Ärzte nur dann als Vorlage für eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit eingereicht werden dürfe, sofern das duale Versicherungssystem in Deutschland erhalten bleibt und keine einheitliche Gebührenordnung entwickelt wird. Da mit der Beantwortung dieser Fragen erst nach der Verkündung von ersten Ergebnissen der durch die Große Koalition einzusetzenden wissenschaftlichen Kommission zu rechnen ist, könne ohne Zeitdruck an einer neuen GOÄ weitergearbeitet werden.
Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages befassen sich bis Freitag mit gesundheits-, berufs- und sozialpolitischen Themen. Folgen Sie der Bundesärztekammer und dem Deutschen Ärztetag unter #daet2018 auch auf Twitter und halten Sie sich über die Diskussionen auf dem Laufenden.
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