Einblicke in neueste Erkenntnisse der Forschung - Fortbildungskongress der Bundesärztekammer in Köln
Berlin (ots)
Welche neuen Fortschritte gibt es in der Medizin? Was ist hiervon für die praktische Medizin wichtig? Was muss dringend über die Fortbildung an die Ärzte weitergegeben werden? Das sind zentrale Fragen, die von Donnerstag bis Samstag dieser Woche auf dem 28. Interdisziplinären Forum "Fortschritt und Fortbildung in der Medizin" der Bundesärztekammer in Köln diskutiert werden. Das Forum ist der zentrale Fortbildungskongress der Bundesärztekammer. Erwartet werden namhafte Experten aus allen Bereichen der Medizin, die über den aktuellen Wissensstand berichten und mit den etwa 400 Tagungsteilnehmern über die Fortschritte in den verschiedenen Fachgebieten der Medizin diskutieren. Auf dem Programm des Kongresses stehen folgende Themen:
- Neuromuskuläre Erkrankungen - Schlafmedizin - Leichenschau - Neuerungen in der Reanimation - Der alte Mensch und sein Bewegungsapparat - Allergien (u.a. Neurodermitis, Asthma bronchiale) - Moderne Wege zu einer individualisierten Arzneimitteltherapie.
Gefahr eines 'Ärzte-TÜVs' vorerst gebannt
"Das Forum ist in seiner Art einzigartig in der medizinischen Fortbildung, weil es kaum eine Veranstaltung gibt, die in einer solchen Dichte fachübergreifend Einblick in die neuesten Erkenntnisse der medizinischen Forschung gewährt", sagte Prof. Dr. Heyo Eckel, Vorsitzender des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung, zum Auftakt des Forums. Fortbildung sei ein unverzichtbarer Teil der ärztlichen Berufsausübung und werde von den Ärzten auch intensiv betrieben, wie sich u.a. an den steigenden Teilnehmerzahlen der Fortbildungsmaßnahmen der Ärztekammern zeige. Bisher habe es nicht am Fortbildungsengagement der Ärzte gemangelt, sondern am sichtbaren Nachweis der Fortbildung. Das habe sich mit der Einführung des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Ärztekammern vor vier Jahren geändert. "Mit dem Zertifikat kann der Arzt gegenüber den Patienten dokumentieren, dass er regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat", erläuterte Professor Eckel. Auch könne der Arzt das Zertifikat im Wartezimmer aushängen oder die entsprechenden Angaben auf seinen Internet-Seiten bekannt machen. Zudem könnten sich Patienten bei den Ärztekammern oder Kassenärztlichen Vereinigungen informieren, ob ein solches Zertifikat vorliege.
Die Bedeutung des Ärztekammer-Zertifikats sei auch vom Gesetzgeber anerkannt worden. Die im GKV-Modernisierungsgesetz vorgesehene "Pflicht zur fachlichen Fortbildung (§ 95d)" sehe vor, dass der Nachweis über die Fortbildung durch die Zertifikate der Kammern erbracht wird. "Die ärztlichen Körperschaften selbst definieren die Inhalte und das Verfahren der Fortbildungspflicht der Ärzte. Damit ist die Gefahr eines willkürlichen 'Ärzte-TÜVs' vorerst gebannt", sagte Professor Eckel.
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