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"Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung" - Pressekonferenz der Bundesärztekammer am 4. Mai 2004 in Berlin

Berlin (ots)

Die Diskussion um eine Zulassung aktiver
Sterbehilfe nimmt zu. Vor wenigen Wochen erst wurde eine Initiative
von Bundestagsabgeordneten bekannt, die eine Legalisierung der
Sterbehilfe zum Ziel hat. Auch die aktuelle Debatte im Europarat und
die Euthanasie-Gesetzgebung in Nachbarländern wie Holland und Belgien
bleibt nicht ohne Folgen für die deutsche Diskussion.  Die
Ärzteschaft in Deutschland lehnt Sterbehilfe im Sinne einer gezielten
Tötung auf Verlangen ab. Die Bundesärztekammer hat dies in ihren
"Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung" schon 1998
unmissverständlich ausgeführt. Seitdem sind insbesondere durch die
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Verbindlichkeit
von Patientenverfügungen neue Rahmenbedingungen geschaffen worden.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesärztekammer intensiv über eine
Novellierung der "Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung"
diskutiert und am 30. April abschließend darüber beraten. Wir möchten
Ihnen die überarbeiteten "Grundsätze" in einer Pressekonferenz
vorstellen und laden Sie herzlich ein zur
Pressekonferenz der Bundesärztekammer
   am: Dienstag, 4. Mai 2004
   um: 12.00 Uhr
   Ort: Haus der Bundespressekonferenz
   Räume 1 und 2
   Schiffbauerdamm 40, Berlin-Mitte.
Wir würden uns freuen, wenn Sie an unserer Pressekonferenz
teilnehmen könnten. Als Gesprächspartner werden Ihnen zur Verfügung
stehen:  Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer, und Prof. Dr. Eggert Beleites, Vorsitzender des
Ausschusses "Ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen"
der Bundesärztekammer und Präsident der Landesärztekammer Thüringen.

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel.: (030) 30 88 98 30

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