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Palfinger Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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PALFINGER AG

                              Salzburg, FN 33393 h
                                ISIN AT0000758305

                                    Einladung


Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

                 ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG

am Donnerstag, dem 08. März 2012, um 11.00 Uhr,
im PALFINGER Service- und Democenter,
5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.


 1. Vorlage des Jahresabschlusses  samt  Lagebericht  und  Corporate-Governance-
    Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags  für
    die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts  für  das
    Geschäftsjahr 2011

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
    Geschäftsjahr 2011

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
    das Geschäftsjahr 2011


 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
    2012

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 16.  Februar  2012  auf  der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.com zugänglich:




Jahresabschluss mit Lagebericht,


Corporate-Governance-Bericht,

 • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
 • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
 • Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
 • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5,

    • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
    • Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
    • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
    • vollständiger Text dieser Einberufung.


Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und  die  seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser  Aktien  sind,  können
schriftlich verlangen, dass  zusätzliche  Punkte  auf  die  Tagesordnung  dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn  dieses  Verlangen  in
Schriftform spätestens am 16. Februar 2012 der  Gesellschaft  ausschließlich  an
der  Adresse  5020  Salzburg,  F.-W.-Scherer-Straße  24,   Abteilung   Corporate
Communications, Hannes Roither, zugeht. Jedem so beantragten  Tagesordnungspunkt
muss  ein  Beschlussvorschlag  samt  Begründung  beiliegen.  Zum  Nachweis   der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer
Depotbestätigung  gemäß  § 10a  AktG,  in   der   bestätigt   wird,   dass   die
antragstellenden Aktionäre  seit  mindestens  drei  Monaten  vor  Antragstellung
Inhaber der Aktien sind, die zum Zeitpunkt  der  Vorlage  bei  der  Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich  der  übrigen  Anforderungen
an die Depotbestätigung wird  auf  die  Ausführungen  zur  Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des  Grundkapitals  erreichen,  können  zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge  zur  Beschlussfassung  samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung  und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder  des  Aufsichtsrats  auf  der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses  Verlangen
in Textform spätestens  am  28.  Februar  2012  der  Gesellschaft  entweder  per
Telefax an +43 662 46 84 - 2280 oder an 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße  24,
Abteilung  Corporate   Communications,   Hannes   Roither,   oder   per   E-Mail
 
h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen  in  Textform,  beispielsweise  als
PDF,  dem   E-Mail   anzuschließen   ist,   zugeht.   Für   den   Nachweis   der
Aktionärseigenschaft   zur   Ausübung   dieses   Aktionärsrechts   genügt    bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer  Depotbestätigung  gemäß  § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als  sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an  die  Depotbestätigung

wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung  Auskunft   über

Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der  Aktionäre  nach  den  §§ 109,
110 und  118  AktG  sind  ab  sofort  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft
www.palfinger.com zugänglich.



Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversamm-lung


Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur  Ausübung  des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der  Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem  Anteilsbesitz  am  Ende  des  27.
Februar 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  nur  berechtigt,  wer  an  diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien  ist  der  Anteilsbesitz  am  Nachweisstichtag
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die  der  Gesellschaft  spätestens
am 05. März 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten  Adressen  zugehen
muss, nachzuweisen.

Per Post oder    PALFINGER AG

Boten Corporate Communications
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5020 Salzburg


Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78

Per E-Mail   anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
      Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
      dem E-Mail anzuschließen ist

PALFINGER AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1  vierter
Satz AktG nicht  über  ein  international  verbreitetes,  besonders  gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da  stattdessen  andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax  und  E-Mail)  eröffnet  werden.  Dies
deshalb, da PALFINGER  AG  bei  den  vorangegangenen  beiden  Hauptversammlungen
jeweils  SWIFT  als  elektronischen   Kommunikationsweg   angeboten   hat,   die
depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen Gebrauch gemacht haben.


Depotbestätigung gem. § 10a AktG


Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz  in  einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem  Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

 • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift  oder  ein  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code,
 •  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
 • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss  sich  auf  den  oben
genannten Nachweisstichtag 27. Februar 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird  in  deutscher  Sprache  oder  in  englischer  Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden  durch  eine  Anmeldung  zur  Hauptversammlung  bzw.  durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;  Aktionäre  können  deshalb
über  ihre  Aktien  auch  nach  erfolgter  Anmeldung  bzw.  Übermittlung   einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt  ist,  hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen,  der  im  Namen  des  Aktionärs  an  der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der  Aktionär  hat,  den  er
vertritt.

Die Vollmacht  muss  einer  bestimmten  Person  (einer  natürlichen  oder  einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden,  wobei  auch  mehrere  Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an  einer  der  nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post    PALFINGER AG

      Corporate Communications
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5020 Salzburg


Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78

Per E-Mail   anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
      Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich  bei Registrierung zur Hauptversammlung
      am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf  der  Vollmacht  werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite  der  Gesellschaft  unter
www.palfinger.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der  Hauptversammlung  bei  der  Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 07. März 2012 bis  16
Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten  sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem  depotführenden  Kreditinstitut  Vollmacht  erteilt,  so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur  Depotbestätigung  die  Erklärung  abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die  Übermittlung  dieser  Erklärung  gilt
§ 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom  Interessenverband

für   Anleger,   IVA,   1130   Wien,   Feldmühlgasse   22,   als    unabhängiger
Stimmrechtsvertreter  für  die  weisungsgebundene  Stimmrechtsausübung  in   der
Hauptversammlung  zur  Verfügung;  hiefür  ist   auf   der   Internetseite   der
Gesellschaft    unter www.palfinger.com/Hauptversammlung ein    spezielles
Vollmachtsformular  abrufbar.  Darüber  hinaus  besteht  die  Möglichkeit  einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA  unter  Tel.  +43  1
8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail  michael.knap@iva.or.at.



GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE


Im Zeitpunkt der Einberufung  der  Hauptversammlung  ist  das  Grundkapital  der
Gesellschaft eingeteilt in  35.730.000  Stückaktien.  Jede  Aktie  gewährt  eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der  Hauptversammlung
369.340 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.  Die  Gesamtzahl  der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt  im  Zeitpunkt  der  Einberufung
der Hauptversammlung 35.360.660.

Um den reibungslosen Ablauf bei der  Eingangskontrolle  zu  ermöglichen,  werden
die  Aktionäre  gebeten,  sich  rechtzeitig  vor  Beginn  der   Hauptversammlung
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.

Salzburg, im Februar 2012


                                  Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Hannes Roither, PALFINGER AG
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 662 46 84-2260
mailto:h.roither@palfinger.com
www.palfinger.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Palfinger AG
             F.-W.-Schererstraße 24
             A-5020 Salzburg
Telefon:     0662/4684 2261
FAX:         0662/4684 2280
Email:        c.rendl@palfinger.com
WWW:      www.palfinger.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000758305
Indizes:     ATX Prime, Prime Market
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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