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ots.Audio: Das kann ins Auge gehen: Strahlen von Lasern und LEDs

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  • laser.mp3
    MP3 - 3,5 MB - 03:47
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Hamburg (ots)

Taschenlampen sind bei Kindern und Jugendlichen ein beliebtes 
Spielzeug. Vor allem im Dunkeln bekommt man damit tolle Effekte hin. 
Doch Taschenlampen oder andere Lichtquellen sind nicht immer völlig 
harmlos. Gerade in den letzten Jahren sind Geräte auf den Markt 
gekommen, die mit Lasern oder leistungsstarken LEDs bestückt sind. 
Auch damit lässt sich wunderbar spielen, doch die Strahlen dieser 
Geräte sind gefährlich für das Auge, warnt Günter Ott von der 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
O-Ton,  25 sec
"Laser und LEDs werden auch zunehmend im privaten Bereich eingesetzt,
zum Beispiel als Laserpointer, Laser-Wasserwaage, Show-Laser oder 
LED-Taschenlampe. Diese Geräte können Sie also im Geschäft ganz 
normal kaufen, obwohl von diesen Geräten unter bestimmten Bedingungen
Gefahren ausgehen können. Besonders gefährdet sind die Augen. Es 
reicht unter Umständen schon aus, wenn man nur einen kurzen Moment in
den Strahl hineinschaut."
Laserlicht ist doppelt tückisch, denn es löst nicht den so 
genannten Lidschlussreflex aus. Das heißt, die Augen schließen sich 
nicht automatisch, wenn man in einen Laserstrahl blickt. Darum eignen
sich die Geräte auch nicht als Spielzeug:
O-Ton,  24 sec
"Von dem Laser können durchaus Gefahren ausgehen, von daher gehören 
sie nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Wenn man so ein 
Gerät benutzt, ist es wichtig, dass man nicht selbst in den Strahl 
hineinblickt, man sollte aber auch den Strahl nicht auf andere 
Personen richten. Wenn man von so einem Strahl getroffen wird, ist es
wichtig, dass man sofort die Augen schließt und den Blick abwendet."
Laser- und LED-Geräte sind je nach Gefährlichkeit in bestimmte 
Klassen eingeteilt. Diese muss auf dem Gerät erkennbar sein, sagt 
Susanne Woelk von der "Aktion DAS SICHERE HAUS":
O-Ton,  26 sec
"Laser- und LED-Geräte gibt es grundsätzlich in zwei Klassen, die 
Klasse 1 und die Klasse 2. Bei der Klasse 1 ist es eigentlich so, 
dass man sagen kann, die sind relativ harmlos, aber das ist eben bei 
der Klasse 2 schon nicht mehr so. Die können schon ganz schön 
gefährlich werden, gerade wenn Kinder und Jugendliche unbeobachtet 
oder unbeaufsichtigt damit spielen. Deshalb sollten solche Geräte, 
also Klasse-2-Geräte, nur dann von Kindern und Jugendlichen bespielt 
und benutzt werden, wenn eben auch Erwachsene in der Nähe sind."
Auf keinen Fall eignen sich Geräte der Klassen 3 und 4 für den 
privaten Gebrauch. Vor allem auf Flohmärkten und Basaren ist viel 
billige Ware im Umlauf, die nicht immer die gesetzlichen 
Anforderungen erfüllt. Deswegen sollte man Laser- und LED-Geräte, 
wenn man darauf nicht verzichten kann, unbedingt im Fachgeschäft 
kaufen und sich gut beraten lassen.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch 
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben 
an  desk@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Günter Ott, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Tel.:
0231 9071 2317, ott.guenter@baua.bund.de
Dr. Susanne Woelk, Aktion DAS SICHERE HAUS, Tel.: 040 / 29 81 04 62,
s.woelk@das-sichere-haus.de

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