ors0882: "Haushaltshilfen und Babysitter anmelden"
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Hamburg (ors) -
In vielen Familien ist die sogenannte "Perle" der gute Geist des Hauses. Sie bringt den Haushalt auf Vordermann, passt auf den Nachwuchs auf oder hält den Garten in Ordnung. Die meisten Haushaltshilfen arbeiten nur wenige Stunden im Monat und müssen nicht durch die privaten Arbeitgeber sozialversichert werden. Mit einer Ausnahme, denn auch für Haushaltshilfen gilt der gesetzliche Unfallschutz. Thomas Schröder-Kamprad, Vorstandsvorsitzender der Aktion DAS SICHERE HAUS und Geschäftsführer einer Landesunfallkasse, erklärt, welcher private Arbeitgeber seine "Perle" bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden muss:
0-Ton (ors08821) Thomas Schröder-Kamprad 22 sec. "Anmeldepflichtig sind alle Privathaushalte, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, zum Beispiel eine Reinigungskraft, einen Babysitter oder eine Gartenhilfe. Die Haushalte sind - und das ist wichtig - zur Anmeldung ihrer Haushaltshilfe gesetzlich verpflichtet. Wer das unterlässt, dem könnte sogar ein Bußgeld drohen. Insofern empfehlen wir sehr nachdrücklich, möglichst schnell anzumelden."
Die Anmeldung lohnt sich für den Arbeitgeber. Denn wenn die Haushaltshilfe einen Unfall hat, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit, kann das teuer werden. Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind alle Seiten komplett abgesichert:
0-Ton (ors08822) Thomas Schröder-Kamprad 17 sec. "Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei einem Unfall alle Kosten für die Genesung. Bei schweren Unfällen werden zudem Umschulungen finanziert und Renten gezahlt. Damit hat der Arbeitgeberhaushalt ein erhebliches Risiko, nämlich sein persönliches Haftungsrisiko, umfassend abgedeckt."
Der Name der Aushilfe spielt dabei keine Rolle. Für die Versicherung ist nur wichtig, dass der private Arbeitgeber meldet, wenn er eine Haushaltshilfe beschäftigt:
0-Ton (ors08823) Thomas Schröder-Kamprad 17 sec. "Uns muss nur gemeldet werden, dass eine Haushaltshilfe beschäftigt wird, und in welchem Umfang sie tätig ist. Den Namen der Haushaltshilfe brauchen wir nicht. Die Anmeldung erfolgt schnell und unbürokratisch, am einfachsten ist es über das Internet oder per Telefon."
Thomas Schröder-Kamprad empfiehlt privaten Arbeitgebern, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und auf Nummer Sicher zu gehen. Bundesweit kann man sich unter der Telefonnummer 089 / 622 720 anmelden oder über die Internet-Adresse www.das-sichere-haus.de.
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Dr. Susanne Woelk,
Aktion DAS SICHERE HAUS,
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