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Deutschland besteht in der EU-Grundrechte-Charta auf "geistig-religiösem" Erbe

Hamburg (ots)

In der Präambel der letzten, der 50. Fassung der
EU-Grundrechte-Charta ist auf deutsch vom "geistig-religiösen" Erbe
die Rede - und in den anderen Sprachen nicht. Über diesen gemogelten
Übersetzungs-Kompromiß des Konvents zur EU-Grundrechte-Charta unter
Vorsitz von Roman Herzog berichtet die Wochenzeitung DIE ZEIT in
ihrer jüngsten Ausgabe.
Die Aufnahme des "geistig religiösen" Erbes in die deutsche
Version der Präambel verhinderte das Zerbrechen des Konvents an der
Frage, wie wichtig dem zukünftigen Europa die Berufung auf die
jüdisch-christliche Kulturtradition sein werde. Der Dissenz war vom
CSU-Europa-Abgeordneten Ingo Friedrich verursacht worden, der die
beiden deutschen Kirchen angesichts der Tatsache alarmierte, dass im
gesamten Text der Grundrechte-Charta keine Rede vom Christentum war.
Die Franzosen hingegen, die in ihrer Verfassung seit 1946 den
"laizistischen" Charakter ihrer Republik festgeschrieben haben,
weigerten sich, die Textfassung mit dem Hinweis auf das "religiöse"
Erbe Europas zu unterzeichnen.
Wenige Wochen vor dem innerdeutschen Streit über die "Leitkultur"
rückte durch diesen Dissenz im Konvent die philosophische Herkunft
des europäischen Wertesystems ins Zentrum der Beratung der
EU-Grundrechts-Charta.
PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 45/2000 mit Erstverkaufstag
am Donnerstag, 2. November 2000 ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT
zur Veröffentlichung frei.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der ZEIT-Presse- und Public
Relations Elke Bunse (Tel. 040/ 3280-217, Fax -558, e-mail: 
bunse@zeit.de) und Victoria Johst (Tel. 040/3280-303, Fax-570,
e-mail:  johst@zeit.de) gern zur Verfügung.

Original content of: DIE ZEIT, transmitted by news aktuell

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