ZEIT: Karl-Ulrich Kuhlo, n-tv, und Günter Struve, ARD, im Pro und Contra zur Diskussion um Übertragung von Gerichtsverfahren
Hamburg (ots)
Karl-Ulrich Kuhlo, der Gründer und Aufsichtsratsvorsitzende des Nachrichtensenders n-tv, hat in einem Beitrag für die jüngste Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT erklärt, sein Sender würde die "schmutzige Wäsche aus einem Scheidungsprozess Becker" nicht übertragen. Dies gelte auch, wenn der Sender mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht am 24. Januar Erfolg hat, für ein deutsches Gerichtsverfahren. Das sei eine Frage des guten Geschmacks und der journalistischen Seriosität. Bei der Übertragung aus Miami am Montag habe n-tv lediglich "eine fachjuristische Diskussion um Verfahrenstechnik" gezeigt. In anderen Verfahren, etwa dem Prozess gegen Krenz, habe dagegen ein eminentes öffentliches Interesse an einer Fernsehübertragung bestanden: "Öffentlichkeit im Jahr 2001 heisst aber nicht nur Presse-, sondern auch Fernsehöffentlichkeit." Print- und TV-Journalisten müssten hier die gleichen Freiheiten geniessen. Darum habe n-tv in Karlsruhe geklagt.
In einem Beitrag für die gleiche Ausgabe widersprach ihm ARD-Programmdirektor Günter Struve. Er ist grundsätzlich gegen eine Übertragung von Gerichtsverfahren im Fernsehen: "Die Suggestivkraft von bewegten Bildern kann enorm sein. Urteile müssen aber auch weiterhin im Namen des Volkes und nicht im Namen des Publikums gefällt werden. Der Schutz der Persönlichkeit und ein geregelter Prozessablauf ohne eine mögliche äußere Beeinflussung haben Vorrang vor kommerziellen Interessen. In dubio pro Quote? Nicht im Ersten."
Diese PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 03/2001 mit Erstverkaufstag am Donnerstag, 11. Januar 2001 ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Der Wortlaut des ZEIT-Textes kann angefordert werden.
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