ZEIT: Die Kohl-Affäre
Nordrhein-Westfalens Generalstaatsanwalt
lässt sich die Akten der Bonner Staatsanwaltschaft zur Prüfung
vorlegen.
Hamburg (ots)
Die PRESSE-Vorabmeldung der ZEIT Nr. 19 mit Erstverkaufstag am Donnerstag, 3. Mai 2001 ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Den Wortlaut des ZEIT-Gesprächs finden Sie nach der Vorabmeldung.
Nordrhein-Westfalens Justizminister Jochen Dieckmann sagte in der jüngsten Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT: "Der Generalstaatsanwalt in Köln lässt sich derzeit die Akten seiner Bonner Kollegen vorlegen, um zu prüfen, ob deren Ermittlungen verfahrensrechtlich und inhaltlich in Ordnung waren."
Die Bonner Staatsanwälte hatten vor einigen Wochen angekündigt, die Ermittlungen wegen Verwahrungsbruchs einzustellen: Aus dem Kanzleramt Helmut Kohls waren im Herbst 1998 wichtige Akten zu den Panzer-, den Leuna-Geschäften und zum Verkauf der Eisenbahnerwohnungen verschwunden. Außerdem wurden drei Gigabytes Regierungsdaten gelöscht. Nach der Mitteilung der Bonner Staatsanwaltschaft hatte es großen öffentlichen Protest gegeben.
"Mindestens 3000" Beschwerden seien beim Generalstaatsanwalt in Köln, dem Vorgesetzten der Bonner Staatsanwälte, eingegangen, sagt Justizminister Dieckmann. "Und die Flut ebbt nicht ab. Dieses Echo ist sehr bemerkenswert."
Die Maßnahme des Generalstaatsanwalts gegen seine Bonner Kollegen sei "untypisch". Dieckmann wörtlich: "Wir haben in Nordrhein-Westfalen ungefähr eine Million Ermittlungsverfahren im Jahr, da ist es unmöglich bei jeder Beschwerde die Akten beizuziehen. Dass der Generalstaatsanwalt es in diesem Fall dennoch tut, beweist, dass er gerade diesem Verfahren besondere Bedeutung beimisst und die Angelegenheit sehr ernst nimmt."
Auf die Frage, ob er selbst von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen werde, falls auch der Generalstaatsanwalt am Ende nicht weiter ermitteln wolle, antwortet Dieckmann: "Das weiß ich nicht, kann ich aber auch grundsätzlich nicht ausschließen."
Verschwundene Akten und müde Ermittler Ein Interview mit NRW-Justizminister Jochen Dieckmann
DIE ZEIT: Herr Minister, im Herbst 1998 verschwanden aus dem Kanzleramt des Helmut Kohl wichtige Daten zu Waffengeschäften, zum Verkauf der Leuna-Raffinerie und von Eisenbahnerwohnungen. Es geht um den Straftatverdacht des Verwahrungsbruchs und die dahinter stehende Frage, ob die Regierung Kohl bestechlich war und nachträglich versucht hat, die Korruption zu vertuschen. Die Bonner Staatsanwaltschaft, für die Sie als Justizminister verantwortlich sind, hat nun erklärt, sie wolle ihre Ermittlungen einstellen und die Sache nicht weiter verfolgen. Das ist doch ein Skandal, die Herren in Bonn haben keinen einzigen Zeugen verhört, nicht selbst recherchiert, obwohl der Hirsch-Bericht ihnen genügend Ansätze bot Ist dies das Ende der Geschichte Aktenklau & Datenlöschung?
Jochen Dieckmann: Nein, die Sache liegt jetzt beim Generalstaatsanwalt in Köln. Der hat als Vorgesetzter der Bonner Behörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde zum Anlass genommen, die gesamte Angelegenheit genau zu prüfen.
DIE ZEIT: Was bedeutet das?
Dieckmann: Der Generalstaatsanwalt lässt sich derzeit die Akten seiner Bonner Kollegen vorlegen, um zu prüfen, ob deren Ermittlungen verfahrensrechtlich und inhaltlich in Ordnung waren. Er will sich selbst ein Bild davon machen, ob ordentlich gearbeitet wurde.
DIE ZEIT: Ist dies nicht der übliche Weg bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
Dieckmann: Nein, das ist untypisch. Normalerweise bittet der Generalstaatsanwalt die Ermittler lediglich um einen Bericht und führt so die Aufsicht. Wir haben in Nordrhein-Westfalen ungefähr eine Million Ermittlungsverfahren im Jahr, da ist es unmöglich, bei jeder Beschwerde die Akten beizuziehen. Dass der Generalstaatsanwalt es in diesem Fall dennoch tut, beweist, dass er gerade diesem Verfahren besondere Bedeutung beimisst und die Angelegenheit sehr ernst nimmt.
DIE ZEIT: Vor zwei Wochen hat der Politikwissenschaftler Wilhelm Hennis in der ZEIT dazu aufgerufen, sich beim Generalstaatsanwalt in Köln zu beschweren. Ist das jetzt die Konsequenz?
Dieckmann: Auch schon vor Hennis hat es Dienstaufsichtsbeschwerden gegeben. Aber seitdem er in Ihrer Zeitung noch einmal dazu aufgefordert hat, sind mindestens 3000 Briefe eingegangen, und die Flut ebbt nicht ab.
DIE ZEIT: Sollte am Ende auch der Generalstaatsanwalt zu der Überzeugung gelangen, es müsse nicht weiterermittelt werden, sind Sie als Justizminister am Zug. Werden Sie von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen und weitere Recherchen anmahnen?
Dieckmann: Das weiß ich nicht, kann ich aber auch grundsätzlich nicht ausschließen. Außerdem warten wir die Stellungnahme des Kanzleramts ab. Dies wurde gebeten, seine Meinung zu der möglichen Verfahrenseinstellung mitzuteilen.
DIE ZEIT: Warum haben Sie, als Sie von dieser möglichen Einstellung erfuhren, die Bonner nicht selbst sofort angewiesen: "Sucht weiter"?
Dieckmann: Weil dies zunächst allein die Sache des Generalstaatsanwalts ist. Außerdem: Ich respektiere das Legalitätsprinzip, also die inhaltliche Unabhängigkeit der Staatsanwälte. Nicht ich, sondern die Staatsanwaltschaft ist zunächst verantwortlich für die Ermittlungen. Ein Weisungsrecht kommt nur infrage, wenn die Sache dort rechtsfehlerhaft bearbeitet worden ist.
DIE ZEIT: Halten Sie Ihr Weisungsrecht überhaupt noch für zeitgemäß?
Dieckmann: Ja, wenn es in so engen Grenzen ausgeübt wird wie bei uns in Nordrhein-Westfalen. Die Staatsanwaltschaft befindet sich in der Mitte zwischen Exekutive und Judikative. Sie soll einerseits frei ermitteln, genießt andererseits aber nicht jene Unabhängigkeit, wie sie das Gesetz den Richtern garantiert. Die Staatsanwaltschaft ist nun einmal Teil der Exekutive und steht damit unter der Verantwortung des Justizministers. Kurz: Ich bin der politische Repräsentant der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Parlament. Ich kann ihr aber nur den Rücken freihalten, wenn ich ein Weisungsrecht habe. Daran gibt es nach meiner Meinung nichts auszusetzen - jedenfalls dann, wenn wir dieses Recht so vorsichtig handhaben wie in meinem Bundesland.
Die Fragen stellte Martin Klingst
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