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ZEIT: Schärfere Anforderungen an die "Gutgläubigkeit" von Händlern sollen rechtliche Klärung beim Handel mit NS-Raubkunst bringen

Hamburg (ots)

Wie die Wochenzeitung DIE ZEIT in ihrer neuen
Ausgabe berichtet, geht die Justiz schärfer als bisher mit
Kunsthändlern ins Gericht, die mit gestohlener Ware allgemein,
beziehungsweise mit in der NS-Zeit beschlagnahmten und in den
Schwarzmarkt gelandeten Werken handeln. Der renommierte in New York
ansässige Händler Adam Williams wurde vor kurzem im französischen
Nanterre zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er "im
guten Glauben" ein während des Vichy-Regimes gestohlenes Gemälde von
Frans Hals in Paris angeboten hatte, das zuvor viermal ohne
Beanstandungen bei Christie's  und Sotheby's versteigert worden war.
Der Vorgang ist zwar zehn Jahre alt, aber das Urteil vom Mai 2001
werten auf Kunstrecht spezialisierte Anwälte in Deutschland als
Präzendenzfall zur rechten Zeit mit möglichen Auswirkungen auf das
derzeit in Reform befindliche Schuldrecht. Darin sind zwei
Paragraphen enthalten, die durch eine klarere Fassung durchaus als
Waffe gegen den illegalen Kunsthandel wirksam werden könnten. Sie
betreffen die strittige Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe
gestohlenen Kunstguts, schärfere Anforderungen an die
"Gutgläubigkeit", auf die sich Händler beim Erwerb gestohlener Güter
meist berufen, sowie die Informationspflicht des Käufers nach der
Provinienz vor dem Erwerb von Kunstwerken.
Diese PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 30/2001 mit
   Erstverkaufstag am Donnerstag, 19. Juli 2001, ist unter
   Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Der
   Wortlaut des ZEIT-Textes kann angefordert werden.
Für Rückfragen steht Ihnen 
Elke Bunse, 
ZEIT-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
(Tel. 040/ 3280-217, Fax -558, 
e-mail:bunse@zeit.de) gern zur Verfügung

Original content of: DIE ZEIT, transmitted by news aktuell

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