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Bundesdatenschutzbeauftragter Joachim Jacob in der ZEIT: Strafen für Gen-Schnüffler

Hamburg (ots)

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim
Jacob, erwartet ein gesetzliches Verbot von Gen-Schnüffeleien im
Zusammenhang mit Vaterschaftstests. Weil die Biotechnologie
inzwischen DNA-Vergleiche anhand von Haaren, Hautzellen oder
Speichelresten ermögliche, bestehe die Gefahr heimlicher
Abstammungsanalysen, erklärte Jacob in der neuen Ausgabe der
Hamburger Wochenzeitung DIE ZEIT. Neben den gerichtlichen Gutachtern
seien zahlreiche private Institute entstanden, die solche Tests im
Internet anböten und per Post auslieferten. "Männer können heimlich
feststellen lassen, ob ein Kind von ihnen stammt" und dessen
Großmutter kann prüfen lassen, "ob die Schwiegertochter fremdgegangen
ist", warnte er. "Wir brauchen ein strafbewehrtes Verbot, um diese
intimen Daten zu schützen, und ich bin auch zuversichtlich, dass wir
ein solches Gesetz bekommen werden" sagte der Datenschützer. Er
erwarte eine Gesetzesinitiative: "Das Bundesjustizministerium hat mir
bereits Zustimmung signalisiert."
Verboten werden sollen, laut Jacob, alle privaten Tests, die ohne
das Einverständnis der Getesteten oder - bei Kindern - der
Erziehungberechtigten erfolgten. Aus Praktikabilitätsgründen müsse
das Verbot bei den Auftraggebern ansetzen. "Wer bei einem
Familienstreit mit Gen-Daten argumentieren will, ohne sich strafbar
zu machen, muss Sorge tragen, dass sie auf legitime Weise erhoben
wurden", erklärte der Datenschützer.
Diese PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 30/2001 mit
   Erstverkaufstag am Donnerstag, 19. Juli 2001, ist unter
   Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Der
   Wortlaut des ZEIT-Interviews kann angefordert werden.
Für Rückfragen steht Ihnen 
Elke Bunse, 
ZEIT-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
(Tel. 040/ 3280-217, Fax -558, 
e-mail:bunse@zeit.de) gern zur Verfügung

Original content of: DIE ZEIT, transmitted by news aktuell

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