Phantom-Piloten fordern klare Regeln für Flugzeug-Abschüsse
Hamburg (ots)
Die Luftwaffenpiloten der so genannten "Alarmrotten" fordern von der Bundesregierung eine klare Rechtsgrundlage zum Abschuss ziviler Flugzeuge, die von Terroristen gesteuert werden, berichtet DIE ZEIT. Die Unsicherheit über die Zulässigkeit eines gezielten Flugzeugabschusses sei so groß, dass die Piloten darüber nachdächten, im Ernstfall den Befehl zu verweigern. In Neuburg an der Donau und Wittmund bei Jever sind je zwei Phantom-Kampfjets stationiert, die innerhalb von 15 Minuten zu Abfangflügen aufsteigen können. Die Piloten bezweifeln, dass die Bewaffnung der Phantomjäger geeignet ist, Kleinflugzeuge abzuschießen.
Eine ministerienübergreifende Arbeitsgruppe zur Luftraumsicherheit legte Verteidigungsminister Peter Struck eine Empfehlung zur Regelung eines Flugzeugabschusses durch die Bundeswehr vor. Danach soll eine "Klarstellung" ins Grundgesetz eingefügt werden, wonach diese Maßnahme im Falle eines terroristischen Angriffs verfassungsgemäß sei. Zur Begründung heißt es, bei einem solchen Einsatz handele es sich um einen "Spezialfall des übergesetzlichen Notstandes". Eine Kompetenzerweiterung der Bundeswehr über Artikel 35 GG hinaus wollen in dieser Regelung weder das Verteidigungsministerium noch der Bundeswehrverband sehen.
Den kompletten ZEIT-Text (DIE ZEIT Nr. 4, EVT 16. Januar 2003) dieser Meldung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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