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Phantom-Piloten fordern klare Regeln für Flugzeug-Abschüsse

Hamburg (ots)

Die Luftwaffenpiloten der so genannten
"Alarmrotten" fordern von der Bundesregierung eine klare
Rechtsgrundlage zum Abschuss ziviler Flugzeuge, die von Terroristen
gesteuert werden, berichtet DIE ZEIT. Die Unsicherheit über die
Zulässigkeit eines gezielten Flugzeugabschusses sei so groß, dass die
Piloten darüber nachdächten, im Ernstfall den Befehl zu verweigern.
In Neuburg an der Donau und Wittmund bei Jever sind je zwei
Phantom-Kampfjets stationiert, die innerhalb von 15 Minuten zu
Abfangflügen aufsteigen können. Die Piloten bezweifeln, dass die
Bewaffnung der Phantomjäger geeignet ist, Kleinflugzeuge
abzuschießen.
Eine ministerienübergreifende Arbeitsgruppe zur Luftraumsicherheit
legte Verteidigungsminister Peter Struck eine Empfehlung zur Regelung
eines Flugzeugabschusses durch die Bundeswehr vor. Danach soll eine
"Klarstellung" ins Grundgesetz eingefügt werden, wonach diese
Maßnahme im Falle eines terroristischen Angriffs verfassungsgemäß
sei. Zur Begründung heißt es, bei einem solchen Einsatz handele es
sich um einen "Spezialfall des übergesetzlichen Notstandes". Eine
Kompetenzerweiterung der Bundeswehr über Artikel 35 GG hinaus wollen
in dieser Regelung weder das Verteidigungsministerium noch der
Bundeswehrverband sehen.
Den kompletten ZEIT-Text (DIE ZEIT Nr. 4, EVT 16. Januar 2003)
dieser Meldung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei:
Elke Bunse, 
DIE ZEIT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 
Tel.: 040/ 3280-217, 
Fax: 040/3280-558, 
E-mail:  bunse@zeit.de

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