Gutachter Möschel greift Kartellamt im Fall Random House scharf an
Hamburg (ots)
Professor Wernhard Möschel, der frühere Präsident der Monopolkommission, kritisiert das Bundeskartellamt massiv. Zum aktuellen Prüfverfahren wegen der Übernahme des Buchverlags Ullstein Heyne List durch den Marktführer Random House sagt der Kartellrechtler in der ZEIT: "Die Begründung des Kartellamts ist fehlerhaft und rechtswidrig." Die von den Wettbewerbshütern vorgenommene Marktabgrenzung sei "künstlich" und "irreführend". Möschel hat ein Gutachten zu dem Fall im Auftrag der Bertelsmann-Tochter Random House erstellt. Es geht dem Kartellamt heute zu.
Kartellfachmann Möschel bestreitet vehement, dass ein eigener Markt für Taschenbücher existiert. "Es gibt teure und billige Bücher, aber das hängt nicht mehr vom Einband ab." Darüber hinaus kritisiert er die Marktabgrenzung auch im Detail: "Das Kartellamt lässt die Bücher des Wettbewerbers Weltbild außer Acht, weil deren Buchdeckel ein paar Millimeter überstehen und der Rücken anders geklebt ist. Aber die Bücher des Bertelsmann Buchclubs rechnet es mit ein, obwohl die Club-Bücher nicht auf dem freien Markt zu haben sind." Das könne er sich nur so erklären, dass "alles getan wurde, um für den Antragsteller einen Marktanteil zu errechnen, der wettbewerbsrechtlich bedenklich ist".
Hintergrund:
Vor wenigen Monaten hatte Random House, eine Tochtergesellschaft des Medienkonzerns Bertelsmann, die Buchverlage des Axel Springer Verlags (Ullstein Heyne List) übernommen. Das Kartellamt prüft den Fall, weil es eine marktbeherrschende Stellung des fusionierten Buchverlags bei Taschenbüchern vermutet. Nach einer eigenen Analyse mahnten die Wettbewerbshüter am 22. Mai den Antragsteller Random House ab und ließen erkennen, dass sie dem Vorhaben ablehnend gegenüberstehen, weil sie einen Anteil am Taschenbuchmarkt von fast 40 Prozent erkannt hatten. Bis Ende Juni soll die endgültige Entscheidung fallen.
Den kompletten ZEIT-Text (DIE ZEIT Nr. 24, EVT 05. Juni 2003) dieser Meldung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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