"Rosenholz"-Akten könnten noch justiziable Spionagefälle enthalten
Hamburg (ots)
Die "Rosenholz"-Unterlagen könnten entgegen bisherigen Erwartungen auch noch juristisch relevante Fälle von Spionage für die DDR enthalten. Wie die ZEIT berichtet, sind bei der Auswertung der Daten in der Birthler-Behörde mehr als 1.000 IM-Fälle aus den Jahren 1988 und 1989 identifiziert worden, zu denen in der überlieferten Personenkartei keine Klarnamen verzeichnet sind. Zwar wurde von der Generalbundesanwaltschaft auch in diesen Fällen Anfang der 90er Jahre ermittelt, es gebe aber "eine zweistellige Restmenge", zitiert die ZEIT aus Sicherheitskreisen.
Die Schwierigkeiten mit der Identifizierung resultieren daraus, dass die drei unterschiedlichen Teile von "Rosenholz" zu unterschiedlichen Zeiten erstellt wurden. Aus der so genannten Vorgangskartei (F22) konnte die Birthler-Behörde Daten bis Mai 1989 rekonstruieren. Die so genannten Statistikbögen umfassen einen Zeitraum bis November 1988. In beiden Datenbanken fehlen die Klarnamen, diese finden sich ausschließlich in der Personendatenbank (F16). Die aktuellste Karteikarte dieses "Rosenholz"-Teils datiert vom 9. Januar 1988, ergaben Recherchen von Helmut Müller-Enbergs von der Forschungsabteilung der Birthler-Behörde. Kurz danach wurde offenbar die Mikrofilm-Kopie angefertigt, die während der Wende vom CIA erbeutet wurde und heute unter dem Namen "Rosenholz" bekannt ist.
Den Schätzungen zufolge sind mehr als 1000 IM-Vorgänge aus den Jahren 1988 und 1989 mit "Rosenholz" nicht zu klären. Auch durch Verhöre und andere Recherchen haben die bundesdeutschen Ermittlungsbehörden bis heute nicht alle Verdächtigen identifizieren können. Fälle von Landesverrat verjähren erst nach 20 Jahren und sind mithin noch heute justiziabel. Bisher hieß es stets, "Rosenholz" enthalte allenfalls noch Tatbestände von historischem Interesse.
Den kompletten ZEIT-Text (DIE ZEIT Nr. 38, EVT 11. September 2003) dieser Meldung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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