"Feige Richter", kommentiert DIE ZEIT das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hamburg (ots)
Eine bittere Enttäuschung, kommentiert die ZEIT: Das Gericht hat ein ängstliches, kleinmütiges - und unzeitgemäßes Urteil gefällt. Fereshda Ludin hat zwar Recht bekommen, aber nur, weil die baden-württembergischen Gesetze für ein vorbeugendes Kopftuchverbot nicht ausreichen. Dieses Versäumnis kann das Landesparlament in Stuttgart aber schnell nachholen. Und dann steht einem strikten Nein zum Kopftuch nichts mehr im Weg.
Die Richter waren zu feige, den Streit zu entscheiden. Schlimmer noch: Sie haben der Muslimin die Klärung ihrer Rechte verweigert. Was nun schwerer wiegt, die Religionsfreiheit von Ludin oder die Neutralitätspflicht der Schule, das Elternrecht und das Recht der Kinder, von Missionierungen verschont zu bleiben - das bleibt im Dunkeln. Soll doch bitte schön das Parlament entscheiden! So wenig Richtermut war nie.
Für die roten Robenträger in Karlsruhe scheint jede Lösung möglich. Mal hü, mal hott, sagen sie: Natürlich dürfe man die religiöse Vielfalt, also auch das Kopftuch, in der Schule aufnehmen, um Toleranz zu fördern. Und im nächsten Satz sagen sie das Gegenteil: Ebenso gern dürfe man das Kopftuch in der Schule verbieten, damit es erst überhaupt nicht zu Konflikten mit Schülern und Eltern komme. Vorgaben? Wegweiser? Nein, die Bundesländer dürfen es künftig halten wie die Dachdecker. Jeder soll nach seiner Façon glücklich werden.
Fereshda Ludin, eine deutsche Muslimin afghanischer Herkunft, war die Einstellung als Lehrerin den baden-württembergischen Schuldienst verweigert worden, weil sie darauf besteht, auch im Unterricht ein Kopftuch zu tragen.
Den kompletten ZEIT-Text (DIE ZEIT Nr. 40, EVT 25. September 2003) dieser Meldung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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