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"Feige Richter", kommentiert DIE ZEIT das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Hamburg (ots)

Eine bittere Enttäuschung, kommentiert die ZEIT:
Das Gericht hat ein ängstliches, kleinmütiges - und unzeitgemäßes
Urteil gefällt. Fereshda Ludin hat zwar Recht bekommen, aber nur,
weil die baden-württembergischen Gesetze für ein vorbeugendes
Kopftuchverbot nicht ausreichen. Dieses Versäumnis kann das
Landesparlament in Stuttgart aber schnell nachholen. Und dann steht
einem strikten Nein zum Kopftuch nichts mehr im Weg.
Die Richter waren zu feige, den Streit zu entscheiden. Schlimmer
noch: Sie haben der Muslimin die Klärung ihrer Rechte verweigert. Was
nun schwerer wiegt, die Religionsfreiheit von Ludin oder die
Neutralitätspflicht der Schule, das Elternrecht und das Recht der
Kinder, von Missionierungen verschont zu bleiben - das bleibt im
Dunkeln. Soll doch bitte schön das Parlament entscheiden! So wenig
Richtermut war nie.
Für die roten Robenträger in Karlsruhe scheint jede Lösung
möglich. Mal hü, mal hott, sagen sie: Natürlich dürfe man die
religiöse Vielfalt, also auch das Kopftuch, in der Schule aufnehmen,
um Toleranz zu fördern. Und im nächsten Satz sagen sie das Gegenteil:
Ebenso gern dürfe man das Kopftuch in der Schule verbieten, damit es
erst überhaupt nicht zu Konflikten mit Schülern und Eltern komme.
Vorgaben? Wegweiser? Nein, die Bundesländer dürfen es künftig halten
wie die Dachdecker. Jeder soll nach seiner Façon glücklich werden.
Fereshda Ludin, eine deutsche Muslimin afghanischer Herkunft, war
die Einstellung als Lehrerin den baden-württembergischen Schuldienst
verweigert worden, weil sie darauf besteht, auch im Unterricht ein
Kopftuch zu tragen.
Den kompletten ZEIT-Text (DIE ZEIT Nr. 40, EVT 25. September
   2003) dieser Meldung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei 
Elke Bunse
DIE ZEIT
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 040 / 3280 - 217
Fax:     040 / 32 80 - 558
E-Mail:  bunse@zeit.de

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