Anwaltverein: Kirche muss Unfallversicherung in Archive schauen lassen
Hamburg (ots)
Die Unfallversicherung kann die Kirchen nach Einschätzung des Sozialrechtlers Martin Schafhausen zwingen, ihr gegenüber Missbrauchsfälle offen zu legen. Das sagt der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins der Christ & Welt, Beilage der Wochenzeitung DIE ZEIT. "Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, an der Feststellung des Versicherungsfalls mitzuwirken. Wenn die Kirche die Archive nicht öffnen will, dann hielte ich das für rechtswidrig."
Die Berufsgenossenschaft VBG, einer der größten Unfallversicherer, hat die katholische Deutsche Bischofskonferenz sowie die Evangelische Kirche in Deutschland überraschend aufgefordert, sexuellen Missbrauch an Ehrenamtlichen zu melden. Die VBG nennt in Briefen an die Kirchenleitungen Fälle ehrenamtlicher Ministranten und Ministrantinnen sowie von Leitern von Jugendgruppen, denen Geistliche sexualisierte Gewalt angetan haben. Sie ruft Betroffene auf, sich selbst zu melden.
Trotz der Aufforderung seien solche Verfahren "keine Selbstläufer", sagt DAV-Vize Schafhausen gegenüber Christ & Welt. Jedoch sei es im Opferrecht bekannt, dass sexualisierter Gewalt ein Fall für die Berufsgenossenschaft sein könne. Die Unfallversicherung könne sich Geld über höhere Beiträge zurückzuholen. "Das Recht der Unfallversicherungsträger kennt sehr wohl Zuschläge für Schadensereignisse in bestimmten Branchen", sagt Schafhausen. "Höhere Beiträge könnten die Kirchen schon treffen."
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