Anwalt Steinigen: Ruf des NOK steht auf dem Spiel
Hamburg (ots)
Jens Steinigen, Anwalt der ehemaligen DDR-Schwimmerin Karen König, rechtfertigt in der ZEIT die Aufnahme einer Schadensersatzklage gegen das wiedervereinigte Nationale Olympische Komitee (NOK): "Das NOK für Deutschland hat das Vermögen des aufgelösten NOK der DDR, an das ursprünglich die Schadensersatzansprüche hätten gerichtet werden müssen, übernommen. Damit können die Ansprüche auch an das gesamtdeutsche NOK gerichtet werden."
Karen König wurde während ihrer aktiven Zeit in der DDR ohne ihr Wissen gedopt. Ihr Anwalt Steiningen hatte ein Verfahren gegen das NOK aufgrund schwerer gesundheitlicher Nachfolgen der Sportlerin eingeleitet. Das gesamtdeutsche NOK weist alle Vorwürfe von sich. Steinigen jedoch hat Unterlagen, die die Verantwortlichkeit des NOK beweisen: "Jeder Sportler der DDR unterzog sich vor der Ausreise zu Wettkämpfen einer Dopingkontrolle im eigenen Land, um zu prüfen, ob verabreichte Mittel rechtzeitig abgesetzt worden waren. Nur so konnte verhindert werden, dass das Dopingsystem der DDR international entdeckt wurde."
Der Anwalt sieht in dem Verfahren eine sportpolitische Bedeutung für das NOK: "Im Übrigen steht der Ruf des NOK auf dem Spiel ... Man muss sich auch vor Augen halten, dass der deutsche Sport 32 Millionen Euro für die Olympiabewerbung ausgeben will, aber nicht bereit ist, Dopinggeschädigte zu unterstützen. Wenn das Verfahren und die damit verbundenen Probleme nicht beseitigt sind, wird es schwierig, international eine Olympiabewerbung zu begründen."
Das komplette ZEIT-Interview (DIE ZEIT Nr. 7, EVT 5. Februar 2004) der Meldung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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