Hartz IV löst verfassungsrechtliche Bedenken aus
Hamburg (ots)
Jenseits aller populistischen Debatten äußern Juristen ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken an der Reform der Arbeitslosenversicherung, berichtet die ZEIT in ihrer jüngsten Ausgabe. So sieht Heinrich Lang, Verfassungsrechtler an der Universität Köln im Zusammenhang mit Hartz IV mögliche Konflikte mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Uwe Berlit und Ralf Rothkegel, beide Richter am Bundesverwaltungsgericht, hegen Zweifel, ob einzelne Vorgaben von Hartz IV rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen. Ein Konflikt mit dem Grundgesetz könnte sich beispielsweise aus den neuen Regelsätzen ergeben, welche die Höhe der Leistungen für den Lebensunterhalt bestimmen. Eine soziale Ausgrenzung der Betroffenen sei nicht ausgeschlossen, so Rothkegel. Die aber toleriere das Grundgesetz nicht.
Den kompletten ZEIT-Text der Meldung (ZEIT Nr. 34 mit Erstverkaufstag am Donnerstag, 12. August 2004) stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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