Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel: Der Staat darf seine Bürger nicht zum Leben nötigen
Hamburg (ots)
Aktive Sterbehilfe ist in besonders gelagerten Einzelfällen nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Diese Ansicht vertritt der in Hamburg lehrende Rechtsphilosoph Reinhard Merkel in der ZEIT. Der Staat, argumentiert der Strafrechtsprofessor, dürfe seine Bürger nicht zum Leben nötigen. In Fällen, in denen ein unmittelbar bevorstehender qualvoller Tod sich nicht anders abwenden lässt als durch eine aktive Beendigung des Lebens auf Wunsch des Opfers - etwa im Fall eines Unfallopfers, das bei vollem Bewusstein in einem Autowrack zu verbrennen droht - sei das Eingreifen eines Sterbehelfers durch einen Notstand gerechtfertigt.
Unbrauchbar ist aus Merkels Sicht die gebräuchliche Unterscheidung von verbotener aktiver und zulässiger indirekter Sterbehilfe, bei der etwa ein Arzt die Linderung von Schmerzen beabsichtigt und dabei den Tod seines Patienten in Kauf nimmt. Von der subjektiven Absicht des Arztes könne der objektive Charakter seines Handelns nicht abhängen, schreibt der Strafrechtler. Darüber hinaus sei die Linderung von Schmerzen, auch wenn sie zum Tod des Patienten führt, unter Umständen sogar rechtlich geboten. Ein Arzt, der einem Patienten eine solche Behandlung verweigere, könne sich wegen Körperverletzung durch Unterlassen strafbar machen.
Den kompletten Beitrag der ZEIT Nr. 47 vom 17. November 2005 senden wir Ihnen gerne zu.
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