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Straubinger: Hartz IV-Urteil ermöglicht Innovationen vor Ort

Berlin (ots)

Zum heute verkündeten Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen 
bzw. Landkreisen zur Zulässigkeit der Organisationsstruktur der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende bezüglich der Aufgabenübertragung 
an die Kommunen und die Arbeitsgemeinschaften erklärt der 
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Max Straubinger:
Das Gericht hat für Rechtssicherheit bei der organisatorischen 
Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesorgt. Keiner
muss sich Sorgen machen. Auch nach dem Urteil werden alle Betroffenen
ihre Leistungen wie bisher erhalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil dem 
Bundesgesetzgeber einen grundsätzlichen politischen 
Gestaltungsauftrag gegeben. Die bisherige Zusammenlegung der Aufgaben
von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) in den 
Arbeitsgemeinschaften hält es nicht für zulässig.
Zur verfassungsgemäßen Neuorganisation hat das Gericht dem 
Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010 eingeräumt.
Bis dahin bleibt alles beim Alten. Das Gericht hat dem Gesetzgeber 
nicht vorgegriffen und nähere Vorgaben für die Zeit danach gemacht. 
Es bleiben mithin Zeit und Raum genug, grundlegende Überlegungen 
anzustellen, wie die Ausführung der Grundsicherung und die Form der 
Kompetenzeinbindung der bisher tätigen Institutionen weiter 
erfolgreich gestaltet werden können.
Die notwendige Flexibilität im Instrumenteneinsatz ist am besten 
bei den Arbeitsagenturen vor Ort erreichbar. In diesem Bereich müssen
Innovationen ermöglicht werden. Wir werden alles für eine 
Unterstützung der Anliegen der Kommunen tun.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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