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Dr. Nüßlein: Neues Vergaberecht ist transparent, mittel-standsfreundlich und bürokratiearm

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur
Modernisierung des Vergaberechts erklärt der wirtschaftspolitische 
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg 
Nüßlein:
Das komplexe und unübersichtliche deutsche Vergaberecht wird 
einfacher und moderner. Wir haben Bürokratie abgebaut, 
Verfahrensabläufe gestrafft und vor allem den Mittelstand gestärkt.
Für kleine und mittlere Unternehmen wird es leichter möglich sein,
sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. 
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, müssen öffentliche Aufträge 
künftig grundsätzlich in Teil- und Fachlosen vergeben werden. Diese 
Regelung wird nun auch bei der Ausgestaltung von Projekten in 
öffentlich-privater Partnerschaft angewendet, wodurch das 
Vergaberecht mitelstandsfreundlicher wird. Von der Teillosvergabe 
kann abgewichen werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe 
dies erfordern.
Für Städte und Kommunen ist die Bestimmung von besonderer 
Bedeutung, dass Grundstücksverkäufe an einen Investor, die 
gleichzeitig städtebauliche Auflagen umfassen, keine öffentlichen 
Aufträge sind. Somit unterliegen sie nicht dem Ver-gaberecht und eine
Ausschreibung ist entbehrlich. Mit dieser Klarstellung haben wir 
Irritationen für kommunale Investitionen beseitigt, die durch die 
Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf entstanden sind.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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