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Koschyk: Koschyk zu integrationspolitischen Gesprächen in der Türkei

Berlin (ots)

Anlässlich seiner Reise zu integrationspolitischen
Gesprächen in die Türkei vom 27. bis 30. April 2009 erklärt der 
Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Hartmut Koschyk:
Im Rahmen politischer Gespräche in der Türkei hat der 
Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag und Vorsitzende der AG Integration der CDU/CSU-Fraktion, 
Hartmut Koschyk MdB, das Goethe Institut in  Istanbul besucht, um 
sich vor Ort über die Auswirkungen der Neuregelung beim 
Ehegattennachzug zu informieren. Auch traf Koschyk mit deutschen 
Studenten türkischer Abstammung zusammen, die Internationale  
Islamische Theologie an der Marmara-Universität in Istanbul 
studieren.
Im Gespräch mit der Leiterin der Spracharbeit und der Sprachkurse,
Erika Broschek, und beim Besuch von Sprachkursen zeigte sich, dass 
die Neuregelung einen positiven Beitrag zu den Bemühungen um eine 
verbesserte Integration leistet und auch bei den Teilnehmern auf 
große Akzeptanz stößt.
Das Gesetz sieht bereits eine Reihe von Ausnahmeregelungen vom 
Sprachnachweis, unter anderem eine Härtefallregelung bei Vorliegen 
von körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder 
Behinderungen vor. Die mit der Regelung verbundene 
integrationsfördernde Wirkung sowie das Ziel der Bekämpfung der 
Zwangsehen darf nach Koschyks Auffassung nicht durch eine allgemeine 
Härtefallregelung ausgehöhlt werden.
Die jungen deutschen Studierenden türkischer Abstammung der 
Marmara-Universität streben dort einen Bachelor-Abschluss in 
Islamischer Theologie an. Der Studiengang wird vom türkischen 
Präsidium für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) organisiert. Im 
Gespräch mit den jungen Studierenden wurde über den islamischen 
Religionsunterricht an deutschen Schulen sowie die noch bestehenden 
Defizite bei der Ausbildung qualifizierter Lehrkräfte in diesem 
Bereich gesprochen.
Wer nach Deutschland kommen will, muss zur Integration bereit 
sein. Die Sprachkurse im Herkunftsland vermitteln nicht nur 
grundlegende Sprachkenntnisse, sondern fördern die bewusste 
Auseinandersetzung mit dem Zielland Deutschland. Hier erfahren die 
Kursteilnehmer konkret, welche Integrationsbemühungen erwartet werden
und welche Herausforderungen auf sie warten. Integration gelingt nur,
wenn Deutsch gesprochen wird. Deshalb hat die Union bei der Novelle 
des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2007 den verpflichtenden Nachweis 
einfacher Deutschkenntnisse vor dem Ehegattennachzug durchgesetzt. 
Deutschland hat ein berechtigtes Interesse, dass nachziehende 
Ehegatten Deutsch lernen. Anders wird Integration in Deutschland auf 
Dauer nicht gelingen. Die Teilnehmer der von mir besuchten Kurse 
nehmen diese  Herausforderung bewusst und positiv an.
Die Entwicklung bei der Zahl der Visa für den Ehegattennachzug 
bestätigt, dass mit dem Sprachtest keine unzumutbaren Hürden 
aufgestellt wurden. Im Jahr 2008 ging die Zahl der Visa für 
nachziehende Ehegatten gegenüber 2007 zwar um 5,2 Prozent leicht 
zurück. Die rückläufige Entwicklung gab es aber schon vor Einführung 
der Sprachprüfungen: Im Jahr 2002 wurden noch 64.000 Visa für den 
Ehegattennachzug nach Deutschland erteilt, im Jahr 2006 waren es nur 
noch knapp 40.000. Die jüngste Entwicklung ist insgesamt 
uneinheitlich. Die Zahl der erteilten Visa beispielsweise bei der 
Deutschen Botschaft in Ankara im vierten Quartal 2008 lag um 25 
Prozent höher als die Zahl im ersten Quartal 2007 - also vor 
Einführung der Sprachprüfung. Es kann also keine Rede davon sein, 
dass hier der Ehegattennachzug übermäßig erschwert würde. Wer 
Gegenteiliges behauptet, wirft Nebelkerzen, die durch nichts belegt 
sind und handelt grob unredlich.
Für uns gibt es zum Sprachtest vor dem Ehegattennachzug keine 
Alternative. Wer nach Deutschland kommen will, muss bereit sein, 
Deutsch zu lernen. Daran halten wir ohne Wenn und Aber fest. Das 
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. April 
2009, das die Behauptung der Verfassungswidrigkeit der Sprachprüfung 
eindeutig zurückgewiesen hat, bestätigt unsere Position.
Der islamische Religionsunterricht an deutschen Schulen muss auf 
ein festes Fundament gestellt werden. Ziel muss es sein, an 
öffentlichen Schulen in Deutschland islamischen Religionsunterricht 
in deutscher Sprache durch in Deutschland ausgebildete Lehrkräfte 
anzubieten. Hierfür hat sich die von Bundesinnenminister Wolfgang 
Schäuble einberufene Deutsche Islamkonferenz ausgesprochen.
Islamischen Unterricht unter staatlicher Aufsicht kann es nur mit 
qualifizierten Lehrkräften geben. Dafür ist es notwendig, 
Lehrpersonal in Deutschland auszubilden. Für diese Frage sind die 
Bundesländer kraft ihrer Bildungshoheit verantwortlich. An einigen 
deutschen Universitäten  werden inzwischen Lehrer für islamischen 
Religionsunterricht ausgebildet. Dieser Weg sollte weitergegangen 
werden. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass geplant ist, an der 
Universität Augsburg einen Lehrstuhl für Islamische Theologie 
einzurichten.
Für den islamischen Religionsunterricht gibt es bereits in 
mehreren Bundesländern Modellversuche unter staatlicher Aufsicht. Die
bisherigen Erfahrungen sind positiv. Auf diesen Versuchen kann 
aufgebaut werden. So lange noch nicht genügend in Deutschland 
ausgebildete Lehrer zur Verfügung stehen, können dabei auch in der 
Türkei ausgebildete Theologen zum Zuge kommen. Die Entscheidung über 
die Einsatzmöglichkeit solcher Lehrkräfte im Einzelfall liegt in der 
Verantwortung der Bundesländer. Eine dauerhaft tragfähige Lösung wird
es aber nur mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften geben 
können. Dazu gibt es keine Alternative.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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