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Mayer: Erfolgreicher Einsatz der CSU für die Kronzeugenregelung

Berlin (ots)

Zur Annahme des Gesetzentwurfs über die Einführung
einer Kronzeugenregelung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die Kronzeugenregelung ist ein Gewinn für die innere Sicherheit. 
Schon die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung für terroristische 
Straftaten hat wesentlich zur Aufklärung vieler Terrorakte 
insbesondere der RAF beigetragen. Deshalb haben CSU und CDU dafür 
gesorgt, dass die dauerhafte Schaffung einer Kronzeugenregelung im 
Koalitionsvertrag 2005 verankert wird. Mit der nun vom 
Rechtsausschuss gebilligten Einführung einer allgemeinen 
Kronzeugenregelung finden unsere intensiven Bemühungen einen 
erfolgreichen Abschluss.
Die Kronzeugenregelung ist ein wertvolles Instrument vor allem bei
der Aufklärung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität. Klare 
Position der CSU war immer: Wenn Kriminalität erfolgreich verfolgt 
werden soll, müssen wir unserer Polizei und den Staatsanwaltschaften 
geeignete Aufklärungsinstrumente an die Hand geben. Deshalb ist die 
Kronzeugenregelung so wichtig. Gerade bei Terrorismus und 
Organisierter Kriminalität sind abgeschottete Tätergruppen der 
Regelfall. Das macht es für die Ermittlungsbehörden besonders schwer,
in diesen Fällen Erkenntnisse zu gewinnen. Mit der Kronzeugenregelung
wird eine Möglichkeit geschaffen, entscheidende Informationen für 
weitere Ermittlungen zu erhalten.
Einen unguten 'Handel mit der Gerechtigkeit' wird es mit der 
Kronzeugenregelung nicht geben. Bei Taten, die ausschließlich 
lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen - etwa Mord - wird der 
Täter auch bei Anwendung der Kronzeugenregelung immer noch mindestens
zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die 
Strafmilderung geschieht keinesfalls automatisch, sondern nur wenn es
unter Würdigung des Aufklärungsbeitrags und der Schwere der Schuld 
des Täters angemessen ist.
Mit der geplanten Kronzeugenregelung wird durch das beharrliche 
Drängen der CSU dieses bewährten Ermittlungsinstruments im Interesse 
der Sicherheit unserer Bevölkerung wieder eingeführt.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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