Straubinger: Kurzarbeit immer billiger als Arbeitslosigkeit
Berlin (ots)
Zu dem heutigen Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Neuregelung des Kurzarbeitergeldes erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Wir sichern den Wirtschaftsstandort Deutschland. Deutschland soll die globale Krise nicht nur meistern, sondern gestärkt aus ihr hervorgehen.
Kurzarbeit hat in der aktuellen Wirtschaftslage eine Brückenfunktion und hilft allen unseren im weltweiten Wettbewerb stehenden Unternehmen, die eigene Produktionsbereitschaft und ihre Facharbeiterstämme zu sichern. Unsere Partnerländer beneiden uns um diese positive Wirkung der Kurzarbeit, weil so nicht nur künftigem Fachkräftemangel entgegen gewirkt, sondern auch gezeigt werden kann, dass ein sofortiges Herunterfahren der Belegschaft nicht die richtige Strategie zur Krisenbewältigung ist. Mit einer solch kurzatmigen Kündigungspolitik lassen sich zwar kurzfristig Probleme lösen, gleichzeitig steigen die Kosten für den Faktor Arbeit aber unmittelbar durch wachsende Lohnzusatzkosten. Das macht Kurzarbeit immer billiger als Arbeitslosigkeit.
Die Facharbeiterstämme müssen gehalten werden. Diese sind die Innovationsträger von morgen. Wir entlasten daher Firmen stärker, die Kurzarbeit fahren, statt zu kündigen. Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde von 18 auf 24 Monate verlängert. Neu ist, dass Arbeitgeber, die seit Jahresbeginn Kurzarbeit in mindestens einem Betrieb durchführen, in den verbleibenden 18 Monaten zu 100 Prozent von den anfallenden Beiträgen zur Sozialversicherung in allen Betrieben entlastet werden können.
Die Sozialkassen werden nicht zur Plünderung freigegeben. Diese Kritik ist haltlos. Den durch die Vermeidung des Beschäftigungseinbruchs entstehenden zusätzlichen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit stehen Einsparungen beim Arbeitslosengeld gegenüber. Die kurzarbeitenden Unternehmen werden auch nicht komplett von Kosten entlastet, sondern müssen eine Eigenleistung erbringen: Die Kosten beispielsweise für Lohnfortzahlung und für Entgeltzahlungen an Urlaubs- und Feiertagen verbleiben im Unternehmen.
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