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Mayer: Es besteht Reformbedarf im Zivilrecht

Berlin (ots)

Anlässlich der Beratungen zum Bundeshaushalt 2010
erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die bisherigen rechtlichen Regelungen reichen an vielen Stellen 
nicht mehr aus, um eine angemessene Interessenabwägung zwischen den 
Bürgern vorzunehmen. Reformbedarf besteht insbesondere im Mietrecht, 
im Insolvenzrecht und im Urheberrecht.
Im Mietrecht besteht ein konkreter Änderungsbedarf bei der 
energetischen Sanierung von Gebäuden. Dies würde langfristig zu einer
Senkung der CO2-Emissionen führen und ist daher für das Erreichen 
deutscher Klimaschutzziele von elementarer Bedeutung. Die bestehenden
Hürden sollten daher für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen 
Vorteil von Eigentümern und Mietern gesenkt und Möglichkeiten der 
gewerblichen Wärmelieferung (sog. Energie-Contracting) im 
Mietwohnungsbereich ausgebaut werden. Baumaßnahmen, die diesem Zweck 
dienen, sind jedoch dann auch von Mietern zu dulden und dürfen nicht 
automatisch zu einer Mietminderung berechtigen.
Aber auch im Insolvenzrecht besteht ein akuter Regelungsbedarf. 
Letztlich muss die Fortführung eines Unternehmens und damit der 
Erhalt von Arbeitsplätzen wieder im Vordergrund stehen. Diese 
Gewichtung gibt das aktuelle Recht jedoch an allen Stellen nicht 
wieder. Zu oft wurde in der Vergangenheit durch den 
Insolvenzverwalter der Weg der vollständigen Abwicklung gewählt, 
obwohl eine Restrukturierung bzw. Sanierung des Unternehmens in 
Betracht gekommen wäre. Das Insolvenzplanverfahren muss daher 
vereinfacht und im Sinne eines Restrukturierungsrechts noch stärker 
auf die frühzeitige Sanierung von Unternehmen ausgerichtet werden.
Eine Schlüsselfunktion wird dem Urheberrecht in der modernden 
Medien- und Informationsgesellschaft zu teil. Es muss deshalb 
kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst werden. Ziel muss es 
sein, ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des 
Urheberrechts zu gewährleisten. Mit den Arbeiten zu einem Dritten 
Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
sollte daher zügig begonnen werden.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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