Mayer: Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht ist rechtmäßig
Berlin (ots)
Anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Täter, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der Bundesgerichtshof bestätigt mit seiner Entscheidung die Rechtsauffassung der CSU-Landesgruppe, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch bei Tätern angeordnet werden kann, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Voraussetzung ist, dass sich während der Entwicklung des Täters in der Haft zeigt, dass er "mit hoher Wahrscheinlichkeit" erneut schwere Straftaten begehen wird. Aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung und einer multiplen Störung der Sexualpräferenz mit einer sadistischen Komponente war dem Täter diese hohe Wahrscheinlichkeit im Strafvollzug bescheinigt worden.
Da es sich um den bundesweit ersten Fall, einer nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung gehandelt hat, messe ich dem Urteil auch eine grundlegende Bedeutung bei. Mit seiner Entscheidung sorgt der Bundesgerichtshof für Rechtssicherheit und vor allem für nachhaltigen Schutz der Bürger vor gemeingefährlichen Straftätern.
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