Mayer: Mehr Sicherheit vor gefährlichen Straftätern
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag beschließt heute die Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Die Neuregelung trägt zu einer deutlichen Stärkung der öffentlichen Sicherheit bei. Gefährliche Gewalt- und Sexualtäter können nun auch zukünftig zum Schutz der Bevölkerung in entsprechenden Einrichtungen sicher untergebracht werden. Diese neue Form der Unterbringung kommt damit endlich unserer Forderung nach einem höchstmöglichen Schutzniveau der Bevölkerung vor Intensivtätern nach.
Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung trägt aber auch in anderen wesentlichen Punkten die deutliche Handschrift der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag. So konnten die Anforderungen an das Vorliegen von neuen Tatsachen gesenkt und die Zeitspanne für eine Rückfallverjährung von fünf auf 15 Jahre deutlich erweitert werden. Weitere Taten von Sexualstraftätern können somit auch noch bis zu 15 Jahre nach der ersten Tat als Grundlage für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung dienen. In der Praxis hatte die bisherige kurze Frist vielfach dazu geführt, dass die Sicherungsverwahrung nicht angeordnet worden ist."
Hintergrund:
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 wurde für einen Teil der in Deutschland untergebrachten Straftäter die Sicherungsverwahrung für nicht konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt. Nach Rechtskraft des Urteils mussten vereinzelt gefährliche Straftäter freigelassen werden. Die christlich-liberale Koalition hatte sich im Sommer auf eine Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung verständigt. Es konnten nicht nur bestehende Lücken im Strafgesetzbuch geschlossen werden, sondern durch das neue Therapieunterbringungsgesetz können auch bereits entlassene "Altfälle" bei fortdauernder Gefährlichkeit erneut sicher untergebracht werden.
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