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Wöhrl: Junge Internet-Unternehmen brauchen ein besseres Steuerrecht

Berlin (ots)

Nach der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages zum Thema
E-Commerce/Internet-Ökonomie erklärt die wirtschaftspolitische
Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dagmar Wöhrl:
Für junge Unternehmen ist die Gewährung von Aktienoptionen an
Mitarbeiter ein beliebtes und inzwischen weltweit gebräuchliches
Instrument, um die Motivation der Mitarbeiter zu steigern. Diese
"stock options" werden in Deutschland zum Zeitpunkt der Ausübung in
Höhe der vollen Wertsteigerung besteuert. Dadurch werden die
Mitarbeiter in doppelter Hinsicht benachteiligt: einmal gegenüber
Kapitalanlegern, die in Aktienoptionen investieren, denn diese müssen
nach Ablauf der Spekulationsfrist überhaupt keine Steuern auf die
Wertsteigerung zahlen. Zum zweiten gegenüber ausländischen Kollegen,
denn dort fällt die Besteuerung in aller Regel günstiger aus. Die
volle Besteuerung als Arbeitseinkommen ist ungerecht, denn es ist
schließlich ungewiss, ob tatsächlich eine Wertsteigerung eintritt.
Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf, über die Bedeutung
der "New Economy" nicht nur zu reden, sondern auch zu handeln und das
Steuerrecht für stock options zu ändern. Eine gute Möglichkeit wäre,
den Besteuerungszeitpunkt auf die Optionseinräumung vorzuverlegen,
damit die Wertsteigerung steuerlich das bleibt, was sie tatsächlich
ist: ein privates Risiko. Freibeträge oder eine starke
Steuersatzermäßigung wären weitere Möglichkeiten, um hier einen
Standortnachteil Deutschlands aus der Welt zu schaffen.
Bei dieser Gelegenheit muss auch die mit der
Unternehmensteuerreform beschlossene Absenkung der sog.
Wesentlichkeitsgrenze auf 1 Prozent rückgängig gemacht werden. Das
Engagement von Business Angels wird auch künftig auch zur
ausreichenden Bereitstellung von Gründungskapital gebraucht.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138 /-52427
Fax: 030/227-56023

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