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Wöhrl: Betriebliche Bündnisse für Arbeit müssen möglich sein

Berlin (ots)

Zur Forderung der Grünen, das Arbeitsrecht so zu
ändern, dass betrieblich vereinbarte Abweichungen vom Tarifvertrag
möglich werden, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dagmar Wöhrl:
Die Forderung der Grünen-Politiker Rezzo Schlauch und Margareta
Wolf, betrieblich vereinbarte Abweichungen vom Tarifvertrag künftig
zu ermöglichen, ist richtig, aber alles andere als neu. Der
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung hat in seinen letzen Jahresgutachten eine
Flexibilisierung unseres Tarifsystems dringend angemahnt und den
Gesetzgeber aufgefordert, endlich das sog. Günstigkeitsprinzip zu
reformieren. Der Kommentar der rot-grünen Regierung hierzu ist immer
derselbe: kein Bedarf. Nur bei Holzmann dürfen mit dem Segen des
Kanzlers niedrigere Löhne gezahlt und mehr Stunden gearbeitet werden
als im Tarifvertrag vorgesehen. Mittelständler gehen dagegen pleite,
weil ihnen solche Möglichkeiten verwehrt bleiben.
Betriebliche Bündnisse für Arbeit müssen möglich sein, damit
Arbeitsplätze gesichert werden können. Mit dezentral vereinbarten
Löhnen und Arbeitsbedingungen, die nach Qualifikation, Branchen und
Regionen differenziert sind, könnte der hohe Arbeitslosensockel
spürbar abgebaut werden. Kanzler Schröder ist das jedoch egal. Die
Harmonie der SPD mit den Gewerkschaften hat für ihn derzeit einen
höheren Stellenwert. So ist anzunehmen, dass die Grünen beim großen
Koalitionspartner auf taube Ohren stoßen werden. Denn Schröder weiß
aus Erfahrung: Die Grünen blasen gern mal die Backen auf, pfeifen
aber nicht.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138 /-52427
Fax: 030/227-56023

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