Nüßlein: Telekommunikationsgesetz noch nachbessern
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag hat heute eine öffentliche Anhörung über den Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen durchgeführt. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
"Die heutige Expertenanhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes zwar gute Ansätze für einen beschleunigten Breitbandausbau und für bessere Verbraucherrechte beinhaltet. Allerdings muss der Entwurf besonders im Hinblick auf den Breitbandausbau noch an einigen Stellen nachgebessert werden. Das konnten auch die Vertreter der Verbände, der Unternehmen und aus der Wissenschaft deutlich machen. So muss geregelt werden, dass auch die Infrastruktur von telekommunikationsfremden Unternehmen, zum Beispiel aus dem Energie- oder dem Verkehrssektor, für den Breitbandausbau mitgenutzt werden darf. Das können Leerrohre für Kabel sein oder Masten von Stromleitungen. Damit können Synergien genutzt und Kosten gespart werden. Auch der Bund darf sich dem nicht verschließen. Außerdem wäre es für mehr Rechts- und Planungssicherheit notwendig, den Unternehmen Antragsrechte einzuräumen. So können sie schon vor dem Beginn von Investitionen rechtssicher wissen, welche Auflagen auf sie zukommen. Auch wäre es vorteilhaft, dass die Bundesnetzagentur künftig den Telekommunikationsmarkt regional untersucht und reguliert, um neue Monopole auf regionaler Ebene zu verhindern. Schließlich wollen wir mit dem Gesetz einen wirksamen Stadt-Land-Ausgleich bei der Breitbandversorgung erreichen. Dazu liegen derzeit mehrere Modelle auf dem Tisch, die wir in den anstehenden Beratungen ausführlich debattieren. Die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes bietet uns die einmalige Chance, die Breitbandversorgung im ländlichen Raum endlich an die in den Städten und Ballungszentren heranzuführen."
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