Mayer: Sanierung von Unternehmen hat Vorrang
Berlin (ots)
Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Wir greifen mit dem Gesetzentwurf die Erfahrungen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre auf und nehmen eine zielgerichtete Anpassung der bestehenden Insolvenzordnung vor. Dies führt angesichts immer kürzer werdender Konjunkturzyklen zu einer nachhaltigen Verbesserung des Insolvenzrechtes und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Die verbesserten Rechtsinstitute der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens machen zudem deutlich, dass eine Insolvenz nicht zwingend das Ende eines Unternehmens sein muss, sondern auch der Beginn einer konsequenten Neustrukturierung und Neuausrichtung.
Der Gesetzentwurf respektiert auch die Bürgernähe des bisherigen Insolvenzverfahrens und unterstützt somit den ländlichen Raum. Die ursprünglich beabsichtigte Konzentration der Insolvenzgerichte konnte im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens aufgrund des Einsatzes der CSU-Landesgruppe verhindert werden. Auch in Zukunft wird es ein bürgernahes Insolvenzverfahren für Private und Unternehmen geben, unabhängig davon wo sich der Wohnort oder der Unternehmenssitz befindet."
Hintergrund:
Nach derzeitiger Rechtslage gibt es für die frühzeitige Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen diverse Hindernisse. Oft sinken die Chancen auf eine Rettung, weil der Antrag auf Insolvenz zu spät gestellt wird. Auch die unkalkulierbare Dauer des Insolvenzverfahrens, die sich durch Rechtsmittel einzelner Gläubiger um Jahre verzögern kann, kann einer Sanierung im Wege stehen. Das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen begegnet diesen Schwierigkeiten und sorgt damit für eine höhere Wahrscheinlichkeit der Sanierung insolventer Unternehmen.
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