Mayer/Stracke: Körting muss Teilnahme ruhen lassen
Berlin (ots)
In den vergangenen Tagen wurde bekannt, dass das Berliner Landeskriminalamt über Jahre hinweg einen Ex-Geliebten von Beate Zschäpe als V-Person führte. Dazu erklären der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer und das Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss, Stephan Stracke:
"Die bekannt gewordenen Informationen über die Zusammenarbeit des Berliner Landeskriminalamtes mit einem ehemaligen Geliebten von Beate Zschäpe lassen den Schluss zu, dass relevante Hinweise über den Aufenthaltsort des Trios zumindest in Ansätzen beim Berliner Landeskriminalamt vorhanden waren. Ob diese auch ordnungsgemäß ausgewertet und an die ermittelnden Behörden in Sachsen und Thüringen weitergegeben worden, ist jedoch weiterhin unklar. Ich erwarte, dass der damalige Innensenator Ehrhart Körting, der die politische Verantwortung für das Handeln des Berliner Landeskriminalamtes trug, sich aktiv an der Aufklärung des Geschehens beteiligt. Dies hat absolute Priorität", so Stephan Stracke.
"Solange die Aufklärung der Vorfälle beim Landeskriminalamt nicht abgeschlossen ist, muss Herr Körting die Teilnahme an der gemeinsamen Bund-Länder-Kommission ruhen lassen. Anderenfalls würden durch seine Mitarbeit neue Vorwürfe der Vertuschung und Manipulation provoziert", so Stephan Mayer.
Hintergrund:
Der Ermittlungsbeauftragte des NSU-Untersuchungsausschusses hatte darüber informiert, dass das Land Berlin in der Zeit von 2002 bis 2005 mehrere Hinweise auf den Aufenthaltsort der Terrorgruppe NSU erhalten habe. Die Behörden seien jedoch vermutlich nicht allen diesen Hinweisen nachgegangen. Die Hinweise stammten von einer ehemaligen V-Person des Berliner Landeskriminalamtes, die im derzeit laufenden Verfahren als Beschuldigter geführt wird.
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