Mayer: EU-Datenschutzrecht muss grundlegend überarbeitet werden
Berlin (ots)
Seit gestern werden die Anfang des Jahres von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge für eine Novellierung des EU-Datenschutzes bei einem interparlamentarischen Meeting im Europäischen Parlament diskutiert. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Die angestrebte Vollharmonisierung des europäischen Datenschutzrechts ist zu begrüßen. Dadurch kann verhindert werden, dass Unternehmen ihren Sitz in die Mitgliedsländer verlagern, in denen ein vergleichsweise niedriges Datenschutzniveau besteht. Allerdings dürfen in Deutschland bestehende und bewährte Geschäftsmodelle nicht unmöglich gemacht werden. Insbesondere die Vorschläge bezüglich der weitreichenden Informations- und Dokumentationspflichten müssen einer grundlegend überarbeitet werden. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen darf es nicht zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand an Bürokratie und damit an Kosten kommen. Auch die fehlende Differenzierung zwischen Privatpersonen und Unternehmen, wenn sie das Internet nutzen, ist in dieser Form nicht hinnehmbar. Es ist daher im Zuge der Verhandlungen auf EU-Ebene erforderlich, das neue Datenschutzrecht einfacher und effektiver zu machen. Wir müssen in Europa gemeinsam Lösungen entwickeln, die den Verbraucherschutz und die Rechtssicherheit erhöhen und dabei nicht die Wirtschaft unverhältnismäßig belasten. Ziel der Neuregelung muss sein: ein effektiver, verständlicher und unbürokratischer Schutz der Privatsphäre. Ein zentrales Anliegen muss es dabei sein, das bewährte Datenschutzrecht in Deutschland nicht auszuhöhlen."
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