Lehmer/Singhammer: Gutes Ergebnis für die Gartenbauer
Berlin (ots)
Der Bundestag hat einen einheitlichen niedrigen Steuersatz für Elementarschäden bei Mehrgefahrenversicherungen beschlossen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Dr. Max Lehmer, sowie der zuständige Fraktionsvize der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer:
"Die CSU-Landesgruppe steht fest an der Seite der Gartenbauer. Zusammen mit den Finanzpolitkern der christlich-liberalen Koalition haben wir eine Paketlösung gefunden: In Zukunft werden Mehrgefahrenversicherungen für Elementarschäden in der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau generell mit 0,3 Promille auf die Versicherungssumme besteuert. Zusätzliche Belastungen durch mehr Bürokratie und wesentlich steigende Versicherungskosten konnten wir damit verhindern", sagte Lehmer. "Die jetzt gefundene Regelung stellt eine wesentliche Vergünstigung der Mehrgefahrenversicherung dar. Gleichzeitig ist sie ein entscheidender Fortschritt in der einzelbetrieblichen Risikovorsorge, da sie die Wettbewerbsfähigkeit unserer Agrarbetriebe gegenüber unseren Nachbarländern weiter verbessert", gab sich Singhammer zufrieden. "Durch diese dringend notwendige Neuregelung ist nun auch für Rechtssicherheit hinsichtlich der von den Finanzbehörden beanstandeten Versicherungspraxis gegeben, die in der Vergangenheit für große Unsicherheit bei den Gärtnerinnen und Gärtnern gesorgt hat", meinte Lehmer. Singhammer betonte: "Mit den schon länger zu beobachtenden Veränderungen des Klimas gehen leider immer öfter auch Schäden durch Wetterextreme einher, die unsere Landwirtschaft und besonders die Garten- und Weinbaubetriebe massiv treffen. Außer durch Hagel drohen auch existentielle Schäden durch Frost, Starkregen, Sturm oder Schneelast. Unbillen der Natur, die schnell einen großen Teil der Arbeit eines ganzen Jahres zunichtemachen können."
Hintergrund:
Während der Abschluss einer Hagelversicherung schon in der Vergangenheit steuerlich leicht begünstigt war, fielen auf die anderen Elementarschadensversicherungen weiterhin 19 Prozent Versicherungssteuer an. Die Finanzämter forderten eine Trennung der Versicherungen mit unterschiedlichen Steuersätzen, was schließlich auch zu entsprechenden Gerichtsverfahren führte.
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