Nüßlein: Druck auf EU-Kommission zeigt Wirkung
Berlin (ots)
EU-Kommissar Michel Barnier hat bei der Ausschreibungspflicht für Wasserversorger Kompromissbereitschaft gezeigt. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
"Der Vorschlag von Michel Barnier, den Wasserbereich bei einem teilprivatisierten Mehrspartenbetrieb bei der Frage der Ausschreibungspflicht getrennt zu betrachten, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es zeigt, dass in Brüssel inzwischen wenigstens die Problematik verstanden wird, vor der Kommunalpolitiker und Verbraucher schon seit Monaten warnen: dass bei einer EU-weiten Ausschreibungspflicht der Wasserversorgung unsere erstklassige Wasserqualität gefährdet werden kann und dass die Preise in die Höhe schnellen können, wenn gewinnorientierte Großversorger früher oder später den deutschen Wassermarkt dominieren.
Unser beharrliches Einwirken auf EU-Kommission, Bundesregierung und EU-Parlament zeigt endlich Wirkung. In zahllosen Gesprächen, Briefen und Veranstaltungen hat die CSU-Landesgruppe EU-Kommissar Barnier und andere Akteure vor dem Vorhaben gewarnt, die Wasserversorgung in Deutschland ohne Not zu privatisieren und so unseren weltweit führenden Qualitätsstandard zu gefährden. Da hört Liberalisierung auf.
Klar ist aber weiterhin, dass die EU-Kommission mit diesem Richtlinienvorschlag ihre Kompetenzen überschreitet. Wie und in welchem Umfang ein Land seine Wasserversorgung organisiert, haben nicht die Brüsseler EU-Beamten am Reißbrett zu entscheiden. Jetzt gilt es, diesen Kompromissvorschlag als Basis der weiterer Verhandlungen zu nehmen. Dabei ist auch die interkommunale Zusammenarbeit zu berücksichtigen. Hier steht die Bundesregierung in einer besonderen Verantwortung.
Hintergrund: EU-Kommissar Michel Barnier hat in der Sitzung des Binnenmarktausschusses des EP am 21. Februar vorgeschlagen, dass bei einem mehrspartigen Stadtwerk die Wasserversorgung getrennt von anderen Sparten wie Elektrizität oder Abfallentsorgung betrachtet werden könnte. Das hieße, dass die Wasserversorgung nur dann ausgeschrieben werden müsste, wenn ein kommunales Unternehmen mehr als ein Fünftel seiner Wassersparte außerhalb der eigenen Kommune betreibt. Das ist in Deutschland kaum der Fall.
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