Nüßlein: Baurecht wird mit Augenmaß verbessert
Berlin (ots)
Heute wird die Novellierung des Baugesetzbuchs vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten. Hierzu erklärt der wirtschafts- und baupolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
"Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden zu stärken. Mit der Novellierung des Baurechts, die wir heute beschließen werden, wird diesem Ziel voll und ganz gerecht. Dabei verbessern wir das Baurecht mit Augenmaß. Die Landwirtschaft gehört zu den tragenden Säulen im ländlichen Raum. Deshalb ist es der CSU-Landesgruppe ein wichtiges Anliegen, dass die Entwicklungsmöglichkeiten unserer Landwirte nicht beeinträchtigt werden. Mit Blick auf die gewerbliche Tierhaltung war es uns wichtig, einen Kompromiss zu finden, der die Belange der betroffenen Betriebe und der Kommunen ausgewogen berücksichtigt. Das ist uns gelungen. Künftig ist der Bau solcher Anlagen nicht mehr privilegiert, wenn die Pflicht zur Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz greift. Bauvorhaben zur gewerblichen Tierhaltung sind bei Einigung mit der Kommune weiterhin möglich, in diesen Fällen muss aber ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Vorhaben der Landwirtschaft sind davon nicht betroffen. Mit dem Gesetz sorgen wir zudem für eine Flexibilisierung bei der Stromeinspeisung von Biogasanlagen. Das ist gerade mit Blick auf die Energiewende ein gutes Ergebnis. Biomasse ist bereits jetzt speicherbar, dezentral und vielseitig nutzbar: als Wärme-, Strom- und Kraftstofflieferant. Zudem ist Biomasse in der Lage, fossile Energieträger teilweise zu ersetzen und zum Ausgleich der schwankenden Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien beizutragen. Die neue Regelung schafft die Voraussetzungen dafür, dass dies effektiver als bisher möglich ist. Der CSU-Landesgruppe ist es wichtig, dass der Bevölkerung - gerade auch in den ländlichen Räumen - eine qualifizierte Nahversorgung zur Verfügung steht. Deshalb werden wir heute einen Entschließungsantrag verabschieden, mit dem wir der Bundesregierung den Auftrag erteilen, zu überprüfen, ob die derzeit für die Errichtung großflächiger Einzelhandelsbetriebe im Baurecht geltenden Vorschriften mit diesem Ziel in Einklang steht oder ob es diesbezüglich Anpassungsbedarf gibt."
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