Frieser: Schutz für Kinder gestärkt
Berlin (ots)
Die Bundesregierung hat heute die Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht und zu dem Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:
"Die heute beschlossenen Gesetzentwürfe verstärken den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch und erleichtern die Verfolgung der Täter. So beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten zukünftig nicht mehr nach dem 21. sondern erst nach dem 30. Lebensjahr des Opfers. Dafür setzt sich die CSU seit Jahren ein. So wird gewährleistet, dass Opfer genug Zeit haben, sich mit den Geschehenen auseinander zu setzen, ohne dass die Verfolgung an der Verjährungsfrist scheitert. Im Kampf gegen Kinderpornografie wird zum Schutz der Kinder nun auch die Wiedergabe von ganz oder teilweise unbekleideten Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung unter Strafe gestellt. Die Einführung einer Regelung zur Strafbarkeit von Besuchern und Veranstaltern von kinder- und jugendpornografischen Live-Darbietungen schließt eine Strafbarkeitslücke."
Hintergrund:
Das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (ETS 201 - Lanzarote-Konvention) und die Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie werden in innerstaatliches Recht umgesetzt. Zu diesem Zweck werden unter anderem Änderungen im Strafgesetzbuch vorgenommen.
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