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Stracke: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch den Deutschen Bundestag erklärt der familien- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

Mit dem neuen Gesetz stärken wir die familiäre Pflege. Eine bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige wird mit einer Lohnersatzleistung, dem neuen Pflegeunterstützungsgeld, gekoppelt. Damit erleichtern wir, dass Angehörige auch kurzfristig eine erforderliche pflegerische Unterstützung organisieren können. Ferner führen wir einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit ein. Danach haben Beschäftigte einen Anspruch auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegen. Zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts während der Freistellung haben die Betroffenen sowohl in Fällen der Pflegezeit als auch der Familienpflegezeit einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Der CSU-Landesgruppe ist es wichtig, kleine Betriebe vor Überforderung zu schützen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir daher insbesondere erfolgreich durchgesetzt, dass kleine Betriebe mit 25 oder weniger Beschäftigten ausschließlich der Auszubildenden von einem unverhältnismäßigen Organisationsaufwand verschont sind. Hier können weiterhin freiwillige, unbürokratische Lösungen gefunden werden. Durch unseren Einsatz werden die neuen Regelungen den Interessen der Wirtschaft, Beschäftigten und der Pflegebedürftigen jetzt gleichermaßen gerecht. Darüber hinaus haben wir aus dem Gesetzentwurf bürokratische Hindernisse herausgestrichen. So wird der Urlaub für jeden vollen Monat der vollständigen Freistellung gekürzt. Ebenso gilt der mit den Freistellungen verbundene Sonderkündigungsschutz nicht ab Ankündigung, sondern ist auf eine Höchstdauer von 12 Wochen vor Beginn der Freistellung begrenzt. Schließlich haben wir gesetzlich sichergestellt, dass auch eine bis zu dreimonatige Sterbebegleitung auf die Höchstdauer für Pflegefreistellungen von 24 Monaten anzurechnen ist.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

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